CBD und die Krankenkasse: Was Sie wissen müssen
Stefanie StinglAktualisiert:Kurzüberblick: CBD, medizinisches Cannabis und Kostenerstattung
Immer mehr Menschen nutzen CBD – sei es als frei verkäufliches Öl, Kapseln oder Kosmetika, als verschreibungspflichtiges CBD-Arzneimittel (z. B. Epidyolex) oder im Rahmen einer Therapie mit medizinischem Cannabis (THC-haltige Arzneimittel und Extrakte). In diesem Leitfaden erklären wir, wann die gesetzliche Krankenkasse (GKV) und wann private Krankenversicherungen (PKV/Beihilfe) Kosten übernehmen, wie das Genehmigungsverfahren abläuft und worauf Sie in puncto Sicherheit und Wechselwirkungen achten sollten. Für Hintergrundwissen zu Wirkungen siehe: Gegen was hilft CBD?
Übernimmt die Krankenkasse CBD-Produkte aus dem Handel?
Frei verkäufliche CBD-Produkte (OTC), etwa CBD-Öl mit geringem THC-Gehalt, werden von der GKV in der Regel nicht erstattet. Laut TK werden frei verkäufliche CBD-Produkte grundsätzlich nicht übernommen.
Rechtlich gilt: OTC-CBD-Produkte mit geringem THC-Gehalt sind in Deutschland frei verkäuflich und fallen in der Regel nicht unter das Betäubungsmittelrecht. Sie unterliegen stattdessen anderen Regelwerken (z. B. Lebensmittelrecht, Novel Food). Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zur rechtlichen Lage von CBD.
Wichtige Ausnahme: Verschreibungspflichtige CBD-Arzneimittel (z. B. Epidyolex)
Epidyolex (reines Cannabidiol) ist in der EU als verschreibungspflichtiges Arzneimittel für bestimmte schwere Epilepsieformen zugelassen (z. B. Dravet- und Lennox-Gastaut-Syndrom sowie Tuberöse Sklerose-Komplex). Bei entsprechender ärztlicher Verordnung und Indikation kann die GKV die Kosten erstatten – in der Praxis häufig nach vorheriger Genehmigung.
Wie dosiert man CBD?
Die richtige Dosierung ist individuell und hängt u. a. von Körpergewicht, Zielsetzung und Produktform ab. Beginnen Sie niedrig, beobachten Sie die Verträglichkeit und steigern Sie langsam. Vertiefende Hinweise zur Anwendung finden Sie in unserem Dosierungsleitfaden sowie im Rechner.
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Frei verkäufliches CBD wird von der GKV in der Regel nicht erstattet. Eine Ausnahme sind verschreibungspflichtige CBD-Arzneimittel (z. B. Epidyolex) bei zugelassenen Indikationen.
Übernimmt die Krankenkasse medizinisches Cannabis (THC-haltig)?
Medizinisches Cannabis (THC-haltige Blüten/Extrakte) sowie bestimmte Cannabinoid-Arzneimittel können bei schweren Erkrankungen erstattet werden. Dies geschieht in der Regel nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse und auf Basis einer ärztlichen Verordnung („Cannabis auf Rezept“). Häufige Einsatzbereiche sind z. B. therapieresistente chronische Schmerzen, Spastik bei Multipler Sklerose, Appetitlosigkeit/Übelkeit im Rahmen onkologischer Therapien oder Palliativsituationen. Konkrete Voraussetzungen variieren je nach Einzelfall.
Dronabinol, Nabilon und Nabiximols (Sativex): Das wird häufig erstattet
- Dronabinol (Delta-9-THC): Kann u. a. unterstützend bei Appetitlosigkeit/Übelkeit in der Onkologie oder bei bestimmten Schmerzsyndromen eingesetzt werden. Die Erstattung erfolgt bei medizinischer Notwendigkeit und nach Genehmigung.
- Nabilon (THC-Analog): Wird unter bestimmten Bedingungen bei schwerer Übelkeit/Erbrechen, z. B. im Zusammenhang mit Chemotherapien, genutzt; Erstattung nach Einzelfallprüfung.
- Nabiximols (Sativex): Oromukosales Spray mit THC/CBD für moderate bis schwere Spastik bei MS nach unzureichendem Ansprechen auf Standardtherapien; kann bei entsprechender Indikation erstattet werden.
Wichtig: Eine Kostenübernahme ist nicht automatisch, sondern erfolgt üblicherweise erst nach Genehmigung. Für eine stabile rechtliche Einordnung zu „medizinisches Cannabis“ siehe amtliche Informationen (z. B. BfArM) und die Hinweise Ihrer Krankenkasse.
Medizinisches Cannabis (THC-haltig oder Nabiximols) kann bei schweren Erkrankungen erstattet werden – meist nach vorheriger Genehmigung durch die Krankenkasse.
So läuft die Genehmigung ab (GKV): Antrag, Fristen, Widerspruch
Die Kostenübernahme für „Cannabis auf Rezept“ und für bestimmte Cannabinoid-Arzneimittel erfolgt in der GKV regelmäßig über ein Genehmigungsverfahren. Die tatsächliche Genehmigungsquote variiert je nach Indikation und Krankenkasse; verbindliche Zahlen entnehmen Sie bitte den aktuellen Kassen- und Behördenberichten.
5 Schritte zur Genehmigung
- Ärztliches Erstgespräch: Klärung der Indikation und Dokumentation bisheriger Therapieversuche (Therapieversagen oder Unverträglichkeiten).
- Ärztliche Begründung: Darstellung von Therapiezielen, ein Vorschlag für Wirkstoff/Produkt (z. B. Dronabinol, Nabiximols, Cannabisblüten/-extrakte) und eine geplante Dosierung/Applikation.
- Antrag an die Krankenkasse: Einreichung durch die Praxis mit allen medizinischen Unterlagen.
- Prüfung durch die Kasse/MD: Entscheidung erfolgt in der Regel binnen 3–5 Wochen. Bei medizinischer Dringlichkeit kann eine schnellere Entscheidung möglich sein.
- Widerspruch bei Ablehnung: Innerhalb der Frist begründet widersprechen; ggf. zusätzliche Unterlagen/Argumente nachreichen.
Rolle des Medizinischen Dienstes (MD)
Der Medizinische Dienst (MD) unterstützt die Krankenkassen bei der medizinischen Bewertung. Er prüft u. a., ob die Indikation plausibel ist, ob leitliniengerechte Vortherapien ausgeschöpft sind und ob ein realistischer Therapieverlauf geplant ist.
Typische Indikationen und was die Kasse sehen möchte
- Epidyolex (CBD, Rx): Schwere Epilepsiesyndrome wie Dravet- oder Lennox-Gastaut-Syndrom sowie Tuberöse Sklerose-Komplex – mit entsprechender Facharztbegründung.
- MS-Spastik: Nachgewiesene, behandlungsrefraktäre Spastik (häufig Nabiximols in Betracht).
- Chronische Schmerzen: Dokumentiertes Versagen/Unverträglichkeit etablierter Analgetika/Ko-Analgetika; klare Zieldefinition (z. B. Funktionsverbesserung, Schlaf, Schmerzreduktion).
- Onkologie/Palliativmedizin: Appetitlosigkeit, Übelkeit/Erbrechen, Schmerz – nach Ausschöpfung Standardtherapien.
Checkliste: Diese Unterlagen erhöhen Ihre Chancen
- Gesicherte Diagnose (Facharztbefund, relevante Befunde/Berichte)
- Dokumentierte Vortherapien mit Begründung (Wirkverlust, Nebenwirkungen, Kontraindikationen)
- Therapieziele (SMART formuliert), Verlaufs- und Kontrollplan
- Konkreter Vorschlag zu Wirkstoff/Produkt, Startdosis, Titration
- Hinweise zu Risiken/Interaktionen, Einwilligung/Compliance
Antrag stellen: ärztliche Begründung, Therapieziele, bisherige Behandlungen, Rezeptvorschlag. Entscheidung meist binnen 3–5 Wochen; bei Ablehnung Widerspruch möglich.
Privatversicherung und Beihilfe: Was gilt hier?
Bei PKV und Beihilfe erfolgt die Kostenübernahme einzelfallabhängig und tarif-/beihilferechtlich gebunden. Stimmen Sie geplante Verordnungen deshalb möglichst vorab mit dem Kostenträger ab. Eine fundierte ärztliche Begründung, die Indikation, Vortherapien, Therapieziel und Dosierung darlegt, ist auch hier entscheidend.
Sicherheit und Wechselwirkungen: Wann Vorsicht geboten ist
CBD und THC werden u. a. über Enzymsysteme der Leber (CYP450) verstoffwechselt. Dadurch können Wechselwirkungen mit Medikamenten auftreten, z. B. mit Antikoagulanzien (Blutverdünnern), Antiepileptika, Psychopharmaka oder bestimmten Schmerzmitteln. In Einzelfällen sind Leberwertkontrollen sinnvoll. Schwangere/Stillende sowie Personen mit schweren Vorerkrankungen sollten eine Anwendung ärztlich abklären.
Prüfen Sie Wechselwirkungen, bevor Sie CBD mit anderen Substanzen kombinieren.
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CBD kann mit Medikamenten interagieren (z. B. Blutverdünner). Sprechen Sie mit Ihrem Arzt und prüfen Sie Wechselwirkungen vorab mit unserem Tool.
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Fazit: Was Sie realistisch erwarten können
Kurz gesagt: OTC-CBD wird von der GKV in der Regel nicht erstattet. Ausnahmen gelten für verschreibungspflichtige CBD-Arzneimittel (z. B. Epidyolex) bei zugelassenen Indikationen sowie für medizinisches Cannabis – meist nach vorheriger Genehmigung und tragfähiger ärztlicher Begründung. Stimmen Sie Ihr Vorgehen mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt ab, prüfen Sie die Voraussetzungen bei Ihrer Kasse und nutzen Sie unsere Tools zur Dosierung und Interaktionsprüfung, um sicher und informiert zu starten.
2 Kommentare
Hey, benutze auch CBD für Schlaf und kann deine Erfahrungen nur bestätigen! Ist wirklich klasse das Zeug, nur doof dass es die Kasse nicht zahlt. So ne Erstattung wär echt super, hab aber selber noch nichts davon gehört dass das ginge.
Mich hat der Artikel echt zum Nachdenken gebracht. Nutze CBD Öl von Nordic Oil eigentlich um besser Schlafen zu können, und es hat mir echt geholfen. Schade dass die Krankenkasse das net übernimmt, wäre echt ne Hilfe weil es ja nicht ganz billig ist. Könnte man da sich die CBD-Produkte erstatten lassen wenn der Arzt das befürwortet? Hat da jemand Erfahrung mit?