CBD in der Medizin: Können Ärzte CBD verschreiben?
David ReichAktualisiert:CBD wird seit Jahren intensiv erforscht. Doch dürfen Ärztinnen und Ärzte CBD in Deutschland verschreiben? Die Antwort hängt davon ab, ob es sich um frei verkäufliches CBD, ein Cannabidiol-Arzneimittel oder medizinisches Cannabis handelt. Hier ist der aktuelle Stand (2025). (1)
Was ist CBD? Unterschiede zu THC, Nahrungsergänzung und Arzneimittel
CBD (Cannabidiol) ist ein nicht berauschender Bestandteil der Cannabispflanze – im Gegensatz zu THC. CBD-Produkte sind in unterschiedlichen Darreichungsformen erhältlich, zum Beispiel als Öl/Tropfen, Kapseln oder Cremes. Für Menschen ohne medizinische Indikation steht vorrangig die Wohlbefindens-Anwendung im Vordergrund; eine Rauschwirkung tritt nicht auf.
CBD ist nicht berauschend. Als Nahrungsergänzung ist es frei erhältlich; als Arzneimittel (z. B. Epidyolex) ist es verschreibungspflichtig.
Wichtig ist die Unterscheidung zweier Anwendungswelten: 1) CBD als Nahrungsergänzung – hier sind keine Heilversprechen erlaubt; rechtlich gilt: CBD in Lebensmitteln benötigt eine Novel-Food-Zulassung, die in der EU bislang nicht erteilt wurde (Stand: April 2025). Die Marktaufsicht liegt bei den Ländern, die Praxis ist teils uneinheitlich. 2) CBD als zugelassenes Arzneimittel (z. B. Epidyolex) für bestimmte Epilepsiesyndrome – rezept- und apothekenpflichtig. (1)(2)
Produktqualität und Seriosität
Achten Sie auf Qualitätsnachweise wie Analysezertifikate (Certificate of Analysis, CoA), transparente Chargenprüfung und – bei Medizinalcannabis – die Einhaltung arzneibuchlicher Standards (Ph. Eur./DAB). Für Medizinalcannabis gelten verbindliche Prüfanforderungen; seit Juli 2024 existiert eine europaweit harmonisierte Monographie für Cannabisblüten. (3)
Können Ärztinnen und Ärzte CBD verschreiben? (Deutschland 2025)
Frei verkäufliches CBD als Nahrungsergänzung wird nicht verschrieben, sondern kann ärztlich empfohlen werden – etwa hinsichtlich Auswahl, Qualität und vorsichtiger Dosierung („start low, go slow“). Rezeptpflichtig ist Cannabidiol hingegen, wenn es als Arzneimittel eingesetzt wird (z. B. Epidyolex). Darüber hinaus kann medizinisches Cannabis (THC-haltige Blüten/Extrakte oder Dronabinol/Nabilon) verordnet werden, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. (1)
Ärztinnen und Ärzte können OTC-CBD empfehlen. Verschreiben können sie z. B. Epidyolex oder medizinisches Cannabis bei erfüllten Voraussetzungen.
Für frei verkäufliches CBD geben Ärztinnen und Ärzte häufig Einnahmeempfehlungen und Dosierungsrahmen – beginnend mit niedrigen Dosen und langsamer Steigerung. Formen in der Praxis sind Öl/Tropfen, Tinkturen, Kapseln oder topische Anwendungen. Hinweise zur behutsamen CBD-Dosierung unterstützen den individuellen Einstieg.
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CBD als Arzneimittel: Wann ist Cannabidiol verschreibungspflichtig?
In Deutschland ist Cannabidiol als Fertigarzneimittel Epidyolex für bestimmte Epilepsiesyndrome zugelassen. Die Verordnung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte; die Therapieeinleitung und das Monitoring gehören in fachkundige Hände. (4)
Epidyolex: zugelassene Indikationen und Dosierungsspannen
Epidyolex ist als Zusatztherapie bei Lennox-Gastaut- und Dravet-Syndrom (in Kombination mit Clobazam) sowie bei Tuberöser Sklerose (TSC) zugelassen. Übliche Schemata beginnen bei 2,5 mg/kg zweimal täglich und steigern nach einer Woche auf 5 mg/kg zweimal täglich; je nach Ansprechen und Verträglichkeit kann bis maximal 10 mg/kg zweimal täglich (LGS/Dravet) bzw. 12,5 mg/kg zweimal täglich (TSC) titriert werden. Leberwerte sind regelmäßig zu kontrollieren; Interaktionen, u. a. mit Clobazam und Valproat, werden berücksichtigt. (4)(5)
Ärztliche Perspektive: Evidenzlage, Nutzen und Grenzen
Das Endocannabinoidsystem des Menschen reguliert u. a. Schmerz-, Schlaf- und Stressprozesse. Die Evidenz zu CBD ist indikationsspezifisch und reicht von robust (bestimmte Epilepsien) bis begrenzt oder heterogen (z. B. Angst, Schmerz, Schlaf). (4)(6)(7)
- Epilepsie: Für LGS, Dravet und TSC liegt eine Arzneimittelzulassung vor; Wirksamkeit und Sicherheitsprofil sind in Zulassungsstudien belegt. (4)
- Angst: Eine systematische Übersichtsarbeit mit Metaanalyse (2024) zeigt potenzielle anxiolytische Effekte, die Datenbasis ist jedoch klein; weitere hochwertige RCTs sind erforderlich. (6)
- Schmerz: Übersichten deuten auf kleine Effekte v. a. bei THC/CBD-Sprays hin; für isoliertes CBD bleibt die Evidenz unzureichend. Nutzen-Risiko wird individuell abgewogen. (7)
Bereits 2008 betonten ärztliche Vertreter in einer Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss, dass es medizinische Indikationen für Cannabisprodukte gebe; seit 2017 ist medizinisches Cannabis in Deutschland grundsätzlich verordnungsfähig. (Externer Überblick: aerzte.de)
Die Verwendung von CBD kann insbesondere thematisiert werden, wenn trotz Standardtherapie Schmerzen oder Spastik bestehen; ärztliche Aufklärung zu Grenzen und Risiken bleibt essenziell. Hinweise auf Wirksamkeit sind stets ohne Heilversprechen zu formulieren. (6)(7)
Medizinisches Cannabis auf Rezept: Wer darf verschreiben und unter welchen Voraussetzungen?
Grundsätzlich können Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen medizinisches Cannabis verordnen. Seit 1. April 2024 wird Medizinalcannabis nicht mehr auf einem Betäubungsmittelrezept, sondern auf dem regulären (E-)Rezept verordnet; Nabilon bleibt BtM-pflichtig. (8)(9)
Kostenerstattung: Bei gesetzlich Versicherten ist vor der Erstverordnung in der Regel die Genehmigung der Krankenkasse erforderlich. Seit Oktober 2024 entfällt der Genehmigungsvorbehalt jedoch für bestimmte haus- und fachärztliche Gruppen; andere Fachgruppen benötigen weiterhin die Erstgenehmigung. Unabhängig davon gelten unverändert die Verordnungsvoraussetzungen: schwerwiegende Erkrankung, keine verfügbare Standardtherapie bzw. Unanwendbarkeit im Einzelfall, sowie eine begründete Aussicht auf Linderung. (10)(11)(12)
Medizinisches Cannabis erfordert eine ernsthafte Erkrankung, fehlende Alternativen und meist eine vorherige Kassen-Genehmigung.
So läuft es in der Praxis
- Termin & Anamnese: Ziele, Symptome, Vorbehandlungen, Komorbiditäten und Begleitmedikation erfassen.
- Dokumentation: Bisherige Therapieversuche und Gründe für Unverträglichkeit/Unwirksamkeit festhalten; Wirtschaftlichkeit beachten.
- Kassenantrag (GKV): Begründeter Antrag inkl. Indikation, geplanter Cannabisform (Fertigarzneimittel haben Vorrang vor Blüten/Extrakten) und Monitoringkonzept. (11)
- Verordnung & Monitoring: Start in niedriger Dosis, regelmäßige Verlaufskontrolle (Nutzen, Nebenwirkungen, Verkehrstüchtigkeit, ggf. Dosisanpassung). (11)
Sicherheit: Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und Warnhinweise
Typische Nebenwirkungen von CBD (insbesondere bei höheren Dosen/Arzneimittelgebrauch) sind Müdigkeit/Schläfrigkeit, Durchfall, Appetit- oder Gewichtsveränderungen sowie Anstieg der Lebertransaminasen. Bei vorbestehender Lebererkrankung ist engmaschiges Monitoring erforderlich; unter Cannabidiol-Arzneimitteln sind regelmäßige Leberwertkontrollen vorgesehen. (4)(5)
CBD kann Enzyme hemmen (u. a. CYP2C19, CYP3A4) und mit Arzneimitteln interagieren. Klinisch relevant sind Wechselwirkungen z. B. mit Antiepileptika (Clobazam: aktiver Metabolit ↑), Valproat (Transaminasen/Ammoniak ↑), Benzodiazepinen, potenziell auch Antikoagulanzien. Ein „Grapefruit-Effekt“ ist möglich. Dosisanpassungen und therapeutisches Drug-Monitoring können angezeigt sein. (5)(13)
Kombinieren Sie CBD mit Medikamenten oder Alkohol? Prüfen Sie mögliche Wechselwirkungen vorab.
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CBD kann mit Medikamenten interagieren und Leberwerte beeinflussen. In Schwangerschaft/Stillzeit meiden und Wechselwirkungen prüfen.
Besondere Vorsicht: Schwangerschaft/Stillzeit (Verzicht empfohlen), schwere Lebererkrankung, gleichzeitige Sedativa, sowie Tätigkeiten mit Unfallrisiko (Fahrzeuge/Maschinen) – individuelle Reaktionslage beachten. Reines CBD besitzt kein relevantes Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial; reine CBD-Präparate unterliegen international keiner Kontrolle. (14)(15)
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Fazit: So gehen Sie sinnvoll vor
Der Weg zum passenden Einsatz von CBD beginnt mit klaren Zielen und realistischer Erwartung: Holen Sie ärztlichen Rat ein, klären Sie Recht und Kosten, prüfen Sie Sicherheit und Interaktionen – und starten Sie, falls geeignet, niedrig dosiert mit sorgfältigem Monitoring. Nutzen Sie vorab unseren Dosierungsrechner und den Interaktions-Check. So erhöhen Sie die Chance, Nutzen und Risiken ausgewogen und evidenzbasiert zu steuern. (4)(5)(10)


2 Kommentare
Da geb ich dir recht! Hab auch ein bisschen gezögert bevor ich’s ausprobiert habe, aber als ich dann mit den schmerzen nicht mehr klar kam… echt rettung in der Not. Jetzt nehm ich’s regelmäßig. Klar, jeder muss selbst entscheiden, aber mir hat’s echt geholfen!
Bin froh das es nicht verschreibungspflichtig ist, sonst hätte ich es wahrscheinlich nie ausprobiert.