Ist CBD in Großbritannien legal?

Aktualisiert:

Legaler Status von CBD
Scrollen/Pinch zum Zoomen, ziehen zum Verschieben. Farben dienen zur Orientierung. Keine Gewähr auf Rechtssicherheit.
Grün: überwiegend erlaubt
Gelb: eingeschränkt
Rot: verboten
Unbekannt

Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Keine Rechtsberatung – informativ, ohne Gewähr.

Kurzfazit

  • CBD (Cannabidiol) an sich ist in Großbritannien kein „kontrollierter Stoff“. Problematisch wird es, sobald ein Produkt THC oder andere kontrollierte Cannabinoide enthält (z. B. CBN, THCV).
  • Es gibt keinen allgemeinen „legalen THC‑Grenzwert“ für verbraucherbestimmte CBD‑Produkte. Die oft zitierte „1‑mg‑Regel“ ist ein enges Ausnahmekonstrukt aus dem Betäubungsmittelrecht und keine Freikarte für Konsumprodukte.
  • CBD‑Blüten gelten rechtlich als „Cannabis“ und sind daher grundsätzlich illegal (Besitz/Vertrieb).
  • Für Reisen/Einfuhr: Nur THC‑freie Produkte mit aktueller Analyse (CoA) mitführen, in Originalverpackung transportieren. Von Blüten/Harzen strikt absehen.

Primärquellen: Home Office‑Faktenblatt, Misuse of Drugs Act 1971, Misuse of Drugs Regulations 2001.

Rechtliche Basis – die wichtigsten Eckpunkte

  • CBD ist nicht kontrolliert: Das Home Office stellt klar: CBD selbst ist kein kontrollierter Stoff. Produkte sind aber rechtswidrig, wenn sie kontrollierte Cannabinoide (insb. THC) enthalten.
  • Kein „legaler THC‑Wert“ für Konsumprodukte: Die häufig missverstandene Ausnahme des „exempt product“ in den Misuse of Drugs Regulations 2001, Reg. 2 gilt u. a. nur unter sehr strengen Bedingungen und typischerweise nicht für Produkte, die zur Einnahme an Menschen bestimmt sind.
  • Blüten sind „Cannabis“: Der MDA 1971, Section 37 definiert „cannabis“ einschließlich der blühenden/fruitenden Spitzen. Folge: „CBD‑Blüten“ gelten als Cannabis → Besitz/Verkauf illegal.
  • Medizinische Produkte: Bestimmte cannabisbasierte Arzneimittel (CBPM) sind streng reguliert (2018‑Änderungsverordnung). Das zugelassene CBD‑Arzneimittel Epidyolex ist gesondert eingeordnet (2020‑Änderung).
  • Keine Heilversprechen: Die MHRA sieht CBD‑Produkte mit medizinischen Claims als zulassungspflichtige Arzneimittel.

Kontext: International (UN‑Drogenabkommen) wird CBD als Substanz nicht als Suchtmittel behandelt; die WHO bescheinigte 2018 kein Abhängigkeitspotenzial. Das bestätigt die generelle Einordnung, ändert aber nichts an den spezifischen UK‑Regeln zu THC & Co.

Einfuhr & Reisen (Flugzeug, Fähre, Zug)

Was Sie mitbringen dürfen – praktische Leitplanken

  • Nur THC‑freie Produkte mitführen (praktisch: „nicht nachweisbar“). Vermeiden Sie alles, was als „Spuren von THC“ gekennzeichnet ist.
  • Kein Transport von Blüten/Harzen (auch „CBD‑Blüten“ genannt) – diese gelten als Cannabis → illegal.
  • Analysezertifikat (CoA) ausdrucken und zum Produkt mitnehmen. Es sollte klar Produktname, Batch‑Nr., Analysedatum, Labor, Methode und „ND“/0 für THC ausweisen.
  • Originalverpackung mit vollständigem Etikett beibehalten. Keine umgefüllten Fläschchen.
  • Im Handgepäck gelten die allgemeinen 100‑ml‑Flüssigkeitsregeln (für Öle/Tinkturen). Verstauen Sie Tropfflaschen im Beutel.
  • Bei Nachfragen von Zoll/Border Force: ruhig bleiben, Produkt zeigen, CoA vorlegen. Keine Aussagen zu medizinischer Verwendung machen (→ Arzneimittelrecht).
  • Postsendungen: Auch hier gilt THC‑Nulltoleranz praktisch. Der Zoll kann Sendungen prüfen/zurückhalten.

Rechtsgrundlagen: Home Office‑Faktenblatt, MDA 1971, Schedule 2, MDR 2001, Reg. 2 (exempt product).

Kauf, Besitz und Konsum in Großbritannien

Thema England/Wales/Schottland Nordirland Hinweise
Kauf von CBD‑Öl/Kosmetik Weit verbreitet, rechtlich heikel, wenn kontrollierte Cannabinoide enthalten sind. Ähnlich; behördliche Praxis kann abweichen. Nur Produkte wählen, deren CoA „THC: nicht nachweisbar“ zeigt.
Besitz CBD an sich ok; Besitz von „Cannabis“/THC bleibt strafbar. Gleiches Prinzip. Blüten/Harz vermeiden; Originaletikett und CoA mitführen.
Konsum Erlaubt, sofern Produkt keine kontrollierten Cannabinoide enthält. Erlaubt unter denselben Voraussetzungen. Diskret konsumieren; Vapes nur, wenn eindeutig THC‑frei.
„CBD‑Blüten“ Illegal (als Cannabis eingestuft). Illegal. MDA 1971, Sec. 37.
Werbung/Heilversprechen Medizinische Claims nur mit Arzneimittelzulassung. Wie links. MHRA‑Hinweis.
Anbau/Verarbeitung Lizenzpflichtig (nur Fasern/Samen nutzbar). Lizenzpflichtig. Industrial hemp licensing.

Tipp: Viele Händler handhaben eine 18+-Abgabe. Das ist meist Händlerpolitik, nicht zwingend Gesetz.

„1‑mg‑Regel“ und andere Mythen

Im Internet kursiert die Aussage, in UK seien bis zu „1 mg THC pro Packung“ erlaubt. Das stammt aus der Definition des „exempt product“ (MDR 2001, Reg. 2). Diese Ausnahme greift nur, wenn alle Bedingungen erfüllt sind – u. a. dass das Produkt nicht zur Verabreichung an Menschen oder Tiere bestimmt ist. Für typische CBD‑Öle/Gummis ist das daher keine tragfähige Rechtsgrundlage.

Fahren, Arbeitsplatz, Tests

  • Fahren: Roadside‑Tests zielen u. a. auf THC. Nutzen Sie vor dem Fahren nur CBD‑Isolat mit nachweislich 0 THC; im Zweifel ganz verzichten.
  • Arbeitgeber/Drug‑Screening: Viele Tests prüfen THC‑Metabolite. CoA bereithalten, dennoch rest‑THC‑Risiko bei Vollspektrum‑Produkten bedenken.

Regionale Unterschiede innerhalb des Vereinigten Königreichs

  • Straf-/Drogenrecht (Cannabis, THC etc.) ist UK‑weit sehr ähnlich; Durchsetzung obliegt den lokalen Behörden/Polizei.
  • Nordirland: Aufsichts‑ und Vollzugspraxis bei CBD‑Produkten kann von England/Wales/Schottland abweichen. Informieren Sie sich zusätzlich bei FSA (Northern Ireland).

Checkliste: So minimieren Sie Ihr Risiko als Tourist oder Expat

  1. Nur Isolat‑Produkte mit „THC: ND/0“ wählen; aktuelles CoA (unter 12 Monate) ausdrucken.
  2. Keine Blüten/Harze, keine „Vollspektrum“-Produkte mit THC‑Hinweis.
  3. Originalverpackung und Quittung aufbewahren; Produktmenge realistisch gering halten.
  4. Im Flugzeug: Flüssigkeiten ≤ 100 ml je Behälter ins Handgepäck; Vapes nach Airline‑Regeln transportieren (nie im aufgegebenen Gepäck aktivieren).
  5. Keine medizinischen Wirkversprechen äußern; bei Nachfragen auf „Wellness/Non‑Medical“ verweisen.
  6. Beim Autofahren lieber verzichten; alternative Zeiten/Transportmittel nutzen.

Nützliche Primärquellen (Auswahl)

Hinweis: Die tatsächliche Bewertung einzelner Produkte hängt von Zusammensetzung, Zweckbestimmung und Kennzeichnung ab. Im Zweifel lokale Rechtsberatung einholen.

2 Kommentare

Hatte auch nie Probleme in UK…ich denk die sind da echt etwas offener mit dem Thema. Hier in Deutschland sollte man einfach mehr aufklären 👍

Hanna Bauer

Also bei meinem letzten UK-Besuch hatte ich meine CBD-Tropfen dabei und kein Problem am Flughafen – da hat absolut niemand was gesagt. Scheint also echt so zu sein, da drüben ist man da lockerer als hier. Echt interessanter Artikel, danke!

Hanna Bauer

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.