Ist CBD in Österreich legal?

David ReichAktualisiert:
Legaler Status von CBD
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Gelb: eingeschränkt
Rot: verboten
Unbekannt

Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Kurzfazit auf einen Blick

  • CBD (reine Substanz) ist in Österreich kein Suchtgift. Getrocknete Hanf-/CBD‑Blüten ≤ 0,3 % THC gelten nicht als Suchtgift – sie werden aber tabakrechtlich als „pflanzliche Raucherzeugnisse“ behandelt. (jusline.at, ris.bka.gv.at)
  • Seit Entscheidungen 2024/2025 gelten getrocknete, nicht‑suchtgiftige Hanfblüten ≤ 0,3 % THC als tabaksteuer- und Tabakmonopol-pflichtig; Verkauf grundsätzlich nur in Trafiken, kein Onlineverkauf. (bmf.gv.at)
  • Besitz und Konsum legal, sofern das Produkt kein Suchtgift ist und Rauchverbote beachtet werden (z. B. in Lokalen, Öffis, Innenräumen). (ris.bka.gv.at, usp.gv.at)
  • Viele CBD‑Öle/Extrakte zur oralen Einnahme sind behördlich nicht verkehrsfähig; reine verschreibungspflichtige Arzneimittel (z. B. Epidyolex) sind zulässig. (ages.at, ema.europa.eu)
  • Einreise: Aus Nicht‑EU‑Staaten gelten Freimengen analog zu Tabakwaren; aus EU‑Staaten grundsätzlich für den Eigenbedarf ohne Abgaben – aber beachten Sie nationale Besonderheiten (Tabakmonopol, Verbote/Abgaben bei Überschreitung). Im Zweifel deklarieren. (bmf.gv.at)
  • Tipp: Führen Sie Analysezertifikate (CoA) mit, die den THC‑Gehalt belegen; bewahren Sie Originalverpackung und Kaufbelege auf.

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen (kompakt erklärt)

  • Suchtgiftverordnung (SV) – Anlage I: „Cannabis (Marihuana)“ ist Suchtgift; ausgenommen sind u. a. Nutzhanfblüten/-produkte mit ≤ 0,3 % THC und ohne einfache/wirtschaftlich rentable Gewinnung eines Suchtgiftes. (ris.bka.gv.at)
  • SMG § 27 – Unerlaubter Umgang mit Suchtgiften (greift nur, wenn ein Produkt als Suchtgift einzustufen ist). (ris.bka.gv.at)
  • SMG § 6a – Anbau von Cannabis für Arzneimittel nur durch AGES/Tochter. (360.lexisnexis.at)
  • TNRSG – Einstufung von Hanf-/CBD‑Blüten als „pflanzliche Raucherzeugnisse“, Melde‑/Kennzeichnungs‑/Werbevorgaben inkl. Warnhinweis. (jusline.at, 360.lexisnexis.at)
  • VwGH 02.06.2020 (Ro 2020/11/0002): bestätigt tabakrechtliche Einstufung getrockneter Hanfblüten als pflanzliche Raucherzeugnisse. (ris.bka.gv.at)
  • VwGH 21.11.2024 (Ro 2024/16/0006) und Folgepraxis 2025: Hanfblüten ≤ 0,3 % THC unterliegen Tabaksteuer und Tabakmonopol; Verkauf grundsätzlich nur in Trafiken. (bmf.gv.at)
  • EuGH C‑663/18 („Kanavape“): CBD ist kein Betäubungsmittel i. S. d. UN‑Konventionen; freier Warenverkehr greift, nationale Verbote müssen verhältnismäßig sein. (curia.europa.eu)
  • AGES-Fachinfos: Einordnung von CBD-Produkten (Lebensmittel, Tabak/„verwandte Erzeugnisse“, Arznei). (ages.at)

Was ist als Tourist oder Bewohner konkret erlaubt?

Produktkategorie Kaufen in Österreich Besitz & Konsum Wo/Wie kaufen? Wichtige Hinweise
Getrocknete Hanf-/CBD‑Blüten ≤ 0,3 % THC Ja Ja (Rauchverbote beachten) Ausschließlich in Trafiken; Onlineverkauf verboten; Warnhinweis-Pflicht. (bmf.gv.at, jusline.at) Tabaksteuer/Monopol; Packung mit Warnhinweis; Meldepflichten für Hersteller/Importeure (EU‑CEG). (bmf.gv.at, 360.lexisnexis.at)
CBD‑Öle/Extrakte zur oralen Einnahme (nicht als Arznei) Im Regelfall nicht verkehrsfähig Nicht als Lebensmittel bestimmt Behördliche Praxis: als Lebensmittel meist unzulässig; achten Sie auf irreführende Gesundheitsangaben. (ages.at)
CBD‑Kosmetik (z. B. Cremes) Ja, sofern rechtlich konform (z. B. CBD‑Isolat; keine verbotenen Cannabis‑Extrakte) Ja Drogerien/Apotheken/Einzelhandel CBD ist in der EU‑Kosmetikinventur (CosIng) als Ingredienz gelistet; nationale Betäubungsmittelvorgaben bleiben zu beachten. (cosmeticsdesign-europe.com)
E‑Zigaretten‑Liquids mit CBD E‑Liquids sind „verwandte Erzeugnisse“; nikotinhaltige CBD‑Liquids unzulässig Ab 18; Rauchverbote beachten Fachhandel (zulässige Sortimente) Werbe‑/Kennzeichnungsverbote; im Zweifel meiden. (ages.at)
Arzneimittel mit CBD (Epidyolex) Ja (verschreibungspflichtig) Ja (nach ärztl. Verordnung) Apotheken EU‑weit zugelassen seit 19.09.2019. (ema.europa.eu)
Lebensmittel aus Hanfsamen (Öl, Samen etc.) Ja (Beachtung der THC‑Höchstgehalte) Ja Lebensmittelhandel EU‑Grenzwerte für Δ9‑THC‑Äquivalente: 3 mg/kg (Samen/Produkte), 7,5 mg/kg (Hanfsamenöl). (ages.at)

Einreise nach Österreich mit CBD (Auto/Flugzeug/Zug)

Grundprinzip: Produkte, die kein Suchtgift sind (z. B. CBD‑Blüten ≤ 0,3 % THC), dürfen zum Eigenbedarf mitgeführt werden. Allerdings gelten für als Tabakwaren behandelte Produkte Abgaben-/Monopolregeln und – bei Einreise aus Nicht‑EU‑Staaten – Freimengen analog zu Tabakwaren.

Reiseroute Was ist üblich? Worauf achten?
Einreise aus EU‑Staaten (inkl. Deutschland) Eigenbedarf grundsätzlich abgabenfrei; Mitnahme geringer Mengen von CBD‑Blüten (≤ 0,3 % THC) i. d. R. unproblematisch. Verkauf in Österreich nur in Trafiken; Onlineversand verboten. Für die Wiederausreise nach Deutschland beachten: Deutsche Behörden warnen, dass die Einfuhr von Cannabis weiterhin verboten ist – Risiko bei (auch CBD‑)Blüten. (jusline.at, zoll.de)
Einreise aus Nicht‑EU‑Staaten (z. B. Schweiz, UK, USA) Freimengen wie für Tabakwaren (z. B. 250 g „Rauchtabak“) als Orientierung; bei Überschreitung deklarations- und abgabenpflichtig. Bei Unklarheit immer „Rot“ (Waren anzumelden) wählen. Beachten Sie besondere Regeln für Samnaun. (bmf.gv.at)
Flugzeug Handgepäck: Flüssigkeiten ≤ 100 ml pro Behälter. CBD‑Öle/E‑Liquids als Flüssigkeiten deklarieren; Originaletikett + CoA mitführen. Keine Nutzung/Vapen an Bord; länderspezifische Transitregeln beachten.

Praxis-Tipp (Grenze/Polizei): Führen Sie ein ausgedrucktes Analysezertifikat (CoA) mit Angabe des THC‑Gehalts, Kaufbeleg und Originalverpackung. Das hilft, Missverständnisse zu vermeiden – besonders bei CBD‑Blüten, die optisch nicht von THC‑Blüten unterscheidbar sind.

Kauf, Besitz und Konsum in Österreich

  • Kauf: CBD‑Blüten ≤ 0,3 % THC dürfen (nach höchstgerichtlicher Klärung) nur in Trafiken verkauft werden; Onlinehandel verboten; Warnhinweis „Das Rauchen dieses Produkts schädigt Ihre Gesundheit“ ist Pflicht. (bmf.gv.at, jusline.at)
  • Besitz: Legal, solange kein Suchtgift vorliegt (insbes. keine „Zubereitungen aus Cannabis“ außerhalb der Ausnahmen und ≤ 0,3 % THC bei Nutzhanf). (ris.bka.gv.at)
  • Konsum: Erlaubt, aber strenge Rauchverbote in Innenräumen (Gastronomie, öffentliche Gebäude, Öffis, Taxis etc.). Rauchen nur auf Freiflächen/Gastgärten erlaubt. (usp.gv.at)
  • Jugendschutz: Abgabe nur an Personen ≥ 18 Jahre; Versandhandel verboten. (jusline.at, oesterreich.gv.at)

Grenzfälle und besondere Konstellationen

  • CBD‑Isolat vs. Extrakte: Reines CBD (Isolat) ist kein Suchtgift. Cannabis‑Extrakte/Zubereitungen gelten grundsätzlich als Suchtgift, sofern keine Ausnahme greift. (jusline.at, ris.bka.gv.at)
  • Medizinische Verwendung: Für zugelassene Arzneimittel wie Epidyolex gilt Verschreibungspflicht; „Zubereitungen aus Cannabis“ sind (außer in eng definierten Ausnahmen) nicht verschreibbar. (ris.bka.gv.at, ema.europa.eu)
  • Fahren/Verkehr: CBD ist kein Suchtgift; maßgeblich ist eine Beeinträchtigung durch Suchtgift. Bei reinem CBD-Konsum fehlt dies; THC‑haltige Produkte können dennoch zu Problemen führen. (ris.bka.gv.at)
  • Deutsches Recht bei Rückreise: Trotz Legalisierungselementen in Deutschland bleibt die Einfuhr von Cannabis nach Deutschland verboten; nehmen Sie keine Blüten über die Grenze mit. (zoll.de)

Regionale Unterschiede innerhalb Österreichs

Die maßgeblichen Regeln (Suchtmittelrecht, Tabakrecht, Zoll) gelten bundesweit einheitlich. Unterschiede gibt es primär in der Vollzugspraxis (z. B. Kontrolldichte) und bei landesrechtlichen Jugendschutzbestimmungen im Detail – der Verkauf an unter 18-Jährige ist österreichweit untersagt. (oesterreich.gv.at)

Häufige Fragen (FAQ)

Darf ich CBD‑Blüten aus Deutschland nach Österreich mitnehmen?

Bei EU‑Reisen für den Eigenbedarf grundsätzlich ja, sofern es sich um nicht‑suchtgiftige Hanfblüten ≤ 0,3 % THC handelt. Führen Sie CoA/Belege mit und beachten Sie, dass in Österreich der Verkauf nur in Trafiken zulässig ist. (ris.bka.gv.at, bmf.gv.at)

Darf ich CBD‑Blüten aus Österreich wieder nach Deutschland mitnehmen?

Davon ist abzuraten. Der deutsche Zoll weist explizit darauf hin, dass die Einfuhr von Cannabis weiterhin verboten ist – bei Blüten droht Risiko, auch wenn sie als „CBD“ gekennzeichnet sind. (zoll.de)

Wo kann ich in Österreich legal CBD‑Blüten kaufen?

In konzessionierten Tabaktrafiken („Trafiken“). Onlinekäufe sind verboten; Packungen müssen Warnhinweise tragen. (bmf.gv.at, jusline.at)

Ist CBD‑Öl zum Schlucken erlaubt?

Als frei verkäufliches Lebensmittel wird es von Behörden überwiegend nicht zugelassen; medizinische CBD‑Arzneimittel sind mit Rezept erhältlich. (ages.at, ema.europa.eu)

Gilt das Rauchverbot in Lokalen auch für CBD‑Blüten?

Ja. Das absolute Rauchverbot in Gastronomiebetrieben umfasst Tabakerzeugnisse, pflanzliche Raucherzeugnisse, E‑Zigaretten und Wasserpfeifen. (gesundheit.gv.at)

Reise- und Alltagstipps

  • CoA, Originalverpackung, Kaufbeleg mitführen – besonders bei Blüten.
  • Im Flugverkehr Flüssigkeitsregeln (≤ 100 ml) beachten; Vapen an Bord strikt untersagt.
  • Keine gesundheitsbezogenen Aussagen („gegen Schmerzen“, „beruhigend“) auf mitgeführten Produkten anbringen – kann Probleme bei Kontrollen verursachen. (360.lexisnexis.at)
  • Vor Abreise prüfen, ob Ihr Rückreiseland die Mitnahme von CBD‑Blüten erlaubt – für Deutschland: Nein. (zoll.de)

Primärquellen (Auswahl, Links)

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierungshilfe und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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1 Kommentar

Ich nutze CBD seit einigen Jahren, hauptsächlich wegen meiner chronischen Schmerzen… war letztes Jahr auf Urlaub in Österreich und hatte keine Probleme, mein CBD-Öl mitzunehmen

HR

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