OPC-Nahrungsergänzungsmittel weltweit: Verfügbarkeit, Regulierung und was Verbraucher wissen müssen
Leila WehrhahnAktualisiert:OPC supplements (oligomere Proanthocyanidine) sind global verfügbar – aber die rechtlichen Rahmenbedingungen unterscheiden sich stark nach Region. Wer in Deutschland sicher einkaufen will, sollte die wichtigsten Regel-Modelle, Qualitätsmarker und realistische Nutzenfelder kennen, um seriöse Produkte von überzogenen Versprechen oder minderwertiger Ware zu unterscheiden. In diesem Leitfaden bündeln wir das aktuelle Wissen für 2025 und zeigen, worauf es europaweit und weltweit ankommt.
OPC ist verbreitet, aber je nach Land anders reguliert. In Deutschland gilt es als Nahrungsergänzung und unterliegt strengen Vorgaben für Kennzeichnung und Claims. Wer analytische Qualität (Methode!), seriöse Dosierungen und saubere Claims prüft, kauft sicherer.
Was OPC eigentlich ist (für Longevity-Leser)
OPC steht für oligomere Proanthocyanidine – pflanzliche Polyphenole aus der Flavanol-Familie. Hauptquellen in Nahrungsergänzungsmitteln sind Traubenkernextrakt (Vitis vinifera), Kiefernrindenextrakt (z. B. französische Seekiefer; Markenname Pycnogenol), seltener Erdnussschalen, Cranberry, Kakao oder Apfel. OPC sind nicht identisch mit „Polyphenolen“ im Allgemeinen und auch nicht mit „Flavanolen“ gleichzusetzen; beides sind Oberkategorien. Für Etiketten und Studien ist die genaue Spezifizierung wichtig.
Standardisierung: Häufig liest man „95 % OPC (UV)“. Spektralphotometrische UV-Methoden überschätzen den Gehalt oft, weil sie auch andere phenolische Stoffe „mitmessen“. Spezifischere Verfahren sind HPLC-basierte Methoden für Flavanole/Procyanidine (z. B. AOAC 2012.24; DP1–10) oder der DMAC-Assay für lösliche Proanthocyanidine mit definierter Referenz (z. B. Procyanidin A2). Fragen Sie nach der Methode auf dem Zertifikat (COA). PubMed
Longevity-Kontext: In Humanstudien zeigen OPC-Extrakte Signale auf die Endothelfunktion und den Blutdruck (moderat), die Mikrozirkulation (Ödemneigung) sowie Aspekte der Hauthydratation/-elastizität. Das sind physiologische Funktionen; Therapieaussagen zu Krankheiten sind in der EU für Nahrungsergänzungsmittel nicht erlaubt. PubMed
Achten Sie auf standardisierte Extrakte und die Analytik (HPLC/DMAC). OPC werden vor allem aus Traubenkernen oder Kiefernrinde gewonnen und unterstützen Gefäße, Mikrozirkulation und Haut – ohne Krankheitsversprechen.
Wie OPC klassifiziert und verkauft wird: Die Welt im Überblick
Global existieren grob drei Modelle:
- Lebensmittel/Nahrungsergänzung (EU, USA) – keine präventiven/therapeutischen Claims; konkrete Health-Claims nur, wenn zugelassen.
- „Natural Health Product“ (Kanada) bzw. „Listed Medicine“ (Australien) – vorgegebene Indikationen/Monographien, Listung oder Lizenzierung.
- „Health Foods“/funktionale Lebensmittel (Teile Asiens) – notifizierungs- oder registrierungspflichtig; Claims nach Positivlisten/Datenanforderungen.
Europa im Fokus: Was deutsche Verbraucher zuerst wissen sollten
EU und Deutschland
Einordnung: OPC-Produkte sind in der Regel Nahrungsergänzungsmittel. Gesundheitsbezogene Angaben richten sich nach der Verordnung (EG) 1924/2006; zugelassene Claims sind im EU-Register einsehbar. Für botanische Claims gilt seit Jahren ein „On-hold“-Status (keine neuen genehmigten botanischen Claims); national gibt es unterschiedliche Auslegungsspielräume, aber keine Neuzulassungen. EU-Register
Novel Food: Ob ein konkreter Extrakt ein Novel Food ist, hängt von der Verzehrhistorie und den Spezifikationen/Extraktionsbedingungen ab. Viele Traubenkern- und Kiefernrindenextrakte wurden traditionell verwendet; dennoch sollte bei neuartigen Spezifikationen (z. B. ungewöhnliche Lösungsmittel, ungewöhnliche Oligomer/Polymer-Verhältnisse) vor dem Inverkehrbringen ein Blick in die EU-Instrumente (Union List; Konsultationsseite) erfolgen. Union List Novel Foods
Kennzeichnung in Deutschland: Pflichtangaben umfassen empfohlene tägliche Verzehrsmenge, Warnhinweise (nicht überschreiten; kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung; außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren), Name/Anschrift des Inverkehrbringers, ggf. Nährwerttabelle und Angaben in deutscher Sprache – online wie on-pack. Krankheitsbezogene Aussagen sind verboten. EU-Übersicht
Marktrealität: Verfügbar in Apotheken (OTC), Drogerien, Reformhäusern und online; EU-weiter Versand ist üblich.
In der EU sind botanische Health-Claims seit Jahren „on hold“. Prüfen Sie daher besonders sorgfältig die Claim-Formulierungen und verlassen Sie sich eher auf transparente Qualität als auf Werbeslogans.
Praktische Checkliste „Am Regal“ (Deutschland, 8 Punkte):
- Standardisierung genannt (z. B. „OPC aus Traubenkernextrakt“ mit Prozentangabe) und Methode (HPLC/DMAC vs. nur „UV“)?
- Extraktionsmittel (z. B. Wasser/Ethanol) offen gelegt?
- COA/Prüfbericht verfügbar: Methode, Identität, Schwermetalle, Pestizide, PAHs, Rückstände?
- Allergene klar (Achtung Erdnuss – mögliche Verfälschung mit Erdnussschalenextrakt)?
- Realistische Tagesdosis (siehe Abschnitt „Dosing“), kein Heilsversprechen.
- Deutschsprachige Kennzeichnung; Name/Adresse des Inverkehrbringers in der EU.
- Seriöse Claim-Sprache gemäß EU-Recht (keine Krankheitsversprechen). Hinweise
- Los-/Chargennummer zur Rückverfolgbarkeit vorhanden.
Compliance-Fallen für Marken (DE): Anzeige nach §5 NemV beim BVL (keine „Zulassung“, aber Anzeige), belastbare Claim-Substantiierung, Influencer-Marketing ohne Heilsversprechen, saubere Online-Darstellung. BVL-FAQ
Vereinigtes Königreich (post‑Brexit)
Die Systematik ähnelt der EU, jedoch mit eigenem GB-Register und strenger ASA/CAP-Durchsetzung im Marketing. Für Nordirland gelten Protokoll-Besonderheiten. Claims müssen autorisiert sein; „General health“-Aussagen nur mit begleitendem spezifischem Claim. Rechtsgrundlage
Amerika
USA
Unter DSHEA sind OPC-Produkte „Dietary Supplements“ ohne Vorabzulassung; es gelten cGMPs (21 CFR 111). Struktur-/Funktionsaussagen sind erlaubt, müssen aber mit dem FDA-Disclaimer versehen sein und 30 Tage nach Vermarktung notifiziert werden; Krankheits-Claims sind unzulässig. FTC verlangt „competent and reliable scientific evidence“ in der Werbung. Beachten Sie ggf. kalifornische Proposition‑65‑Warnungen (z. B. Blei bei botanischen Rohstoffen). FDA-Leitfaden
Qualitätszeichen: USP Verified, NSF (inkl. Certified for Sport) sind freiwillig, aber hilfreich zur Einschätzung. USP Verified
Kanada
OPC kann als NHP lizenziert werden (NPN) oder – neu – als „Supplemented Food“ mit Traubenkern-OPC bis 100 mg oligomerer PAC pro Tag (Erwachsene), inkl. Pflicht-Hinweisen. Prüfen Sie NHPID/Monographien und die LNHPD. Health Canada
Asien-Pazifik
Australien & Neuseeland
Australien listet viele Botanicals als „Listed Medicines“ (AUST L). Claims müssen aus der Liste „Permitted indications“ gewählt und belegt sein; die Produkte werden bei Eintrag nicht individuell auf Wirksamkeit geprüft. Neuseeland reguliert Nahrungsergänzungen überwiegend als Lebensmittel (Dietary Supplements Regulations 1985, Food Act 2014); separate Regeln für „supplemented foods“ (MPI/FSANZ). TGA-Info
Japan
Zwei Pfade: FOSHU (behördliche Zulassung) und „Foods with Function Claims“ (FFC) mit Notifizierung und öffentlich gemachter Evidenz; CAA-Datenbank aktualisiert regelmäßig. Viele polyphenolhaltige Produkte gehen den FFC-Weg. Label- und Evidenzanforderungen beachten. MHLW
Südkorea
„Health Functional Foods“ unter MFDS: Funktionszutaten sind gelistet oder einzeln anerkannt; nur anerkannte Funktionen dürfen ausgelobt werden; strenge Kennzeichnungsregeln. Prüfen Sie MFDS-Listen und Re‑Evaluations. MFDS
China
„Health food“: Registrierung/Filing bei SAMR; Positivkataloge für Rohstoffe/Funktionen bestimmen Claims, Import über CBEC hat Besonderheiten. Updates in Katalogen und Prüfintensität ändern sich – konsultieren Sie die SAMR-Verzeichnisse. Überblick
Indien
FSSAI regelt Nutraceuticals/Health Supplements per Schedules (zugelassene Pflanzen, Dosiergrenzen, Claim-Obergrenzen). Nur gelistete Zutaten/Marker und Claims zulässig; keine Krankheitsversprechen. FSSAI
Middle East & Lateinamerika
GCC (Saudi-Arabien, VAE)
Saudi-Arabien (SFDA): Registrierung im FRCS, arabische Kennzeichnung obligatorisch; Claims restriktiv. VAE: Registrierung (z. B. MOHAP/Dubai Municipality) mit zweisprachiger (AR/EN) Kennzeichnung. SFDA FRCS
Brasilien & Mexiko
Brasilien (ANVISA): Seit RDC 243/2018 standardisierte Kategorie „Suplemento Alimentar“; aktuellere Regeln verlangen Notifizierung aller Supplements (RDC 843/2024, IN 281/2024); Claims/Aufmachung streng geregelt. Mexiko (COFEPRIS): „Suplemento alimenticio“, keine Zulassung, aber Vorschriften zu Etikett, Pflicht-Warnhinweisen („Este producto no es un medicamento“) und Werbung. ANVISA
Evidence snapshot: Was OPC darf – wissenschaftlich vs. rechtlich
- Gefäß/Endothelfunktion & Blutdruck: Metaanalysen zeigen kleine bis moderate Senkungen von SBP/DBP bei Erwachsenen (teils populations- und dosisabhängig). PubMed
- Mikrozirkulation/Ödeme: Pycnogenol-Studien berichten signifikante Verbesserungen der Mikrozirkulation und Ödemreduktion bei CVI; dies sind physiologische Ziele, keine Therapiebehauptungen. PubMed
- Haut: Daten deuten auf Verbesserungen von Hydratation/Elastizität unter Kiefernrindenextrakt hin; Qualität/Dosierungen variieren.
Sicherheit: OPC-Extrakte gelten bei üblichen Dosierungen als gut verträglich; gelegentlich GI-Beschwerden oder Kopfschmerzen. Vorsicht bei gleichzeitiger Einnahme von Antikoagulanzien/Thrombozytenaggregationshemmern; in Schwangerschaft/Stillzeit Datenlücken – ärztlich abklären. Für „Supplemented Foods“ hat Health Canada für GSE einen Rahmen bis 100 mg oligomere PAC/Tag (Erwachsene) mit Zusatzhinweisen gesetzt. Health Canada
Studien zeigen Effekte auf Blutdruck, Mikrozirkulation und Haut – klein bis moderat. Rechtlich bleiben solche Aussagen in der EU für Nahrungsergänzung begrenzt. Sicherheit ist gut, aber Wechselwirkungen und sensible Gruppen beachten.
Qualität & Authentizität: Unterdosierung und Verfälschung vermeiden
Methoden-Falle: „95 % OPC (UV)“ kann zu hoch erscheinen. Fordern Sie HPLC-Profile (DP1–10) oder DMAC mit Referenzstandard (A2) an. PubMed. Weitere Hintergründe zu Standardisierungslücken und Reinheitsproblemen bei OPC‑Präparaten finden Sie in unserem Hintergrundbeitrag.
Häufige Verfälscher: Erdnussschalenextrakt (allergen!) oder zugesetzte Catechine/Tannine können den „OPC-Wert“ künstlich anheben. Studien fanden signifikante Anteile adulterierter GSE-Produkte im Markt; HPTLC/HPLC unterscheiden GSE von Erdnuss über Marker (z. B. A‑Typ‑Procyanidine). PubMed
Worauf Sie achten sollten:
- COA mit Methode, Identität, Lösungsmittel, Schwermetallen, Pestiziden, PAHs, Lösemittelresten (Labor ISO 17025).
- Zertifizierungen: USP Verified/NSF können Orientierung bieten (freiwillig). USP Verified
- Markenrohstoffe (z. B. Pycnogenol) bieten konsistente Spezifikationen; generische GSE sind heterogener – vergleichen Sie Analytik/COAs.
Verlassen Sie sich nicht nur auf Prozentzahlen. Fragen Sie aktiv nach HPLC/DMAC, prüfen Sie COAs und meiden Sie Produkte ohne transparente Analytik – besonders wichtig für Allergiker.
Dosing: Studienbereiche vs. Labelrealität
Studien mit Traubenkernextrakt nutzten häufig 150–400 mg/Tag (teils als 2–3 Einzeldosen) für 6–12 Wochen; Pycnogenol-Studien lagen oft bei 100–200 mg/Tag. Eine Einnahme zu Mahlzeiten kann die GI-Verträglichkeit verbessern. Kombinationsfragen (z. B. mit Vitamin C, Resveratrol, Omega‑3) hängen von individuellen Zielen ab; eine generelle Synergie ist nicht gesichert. Beachten Sie nationale Leitplanken (z. B. Kanada: 100 mg oligomere PAC/Tag bei „Supplemented Foods“). PubMed
Deutsche Hinweisformeln (Beispiele): „Empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche, ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren.“
OPC in Deutschland kaufen: sichere Kanäle & Cross‑Border
Empfehlenswerte Kanäle: Apotheke, Drogerie, etablierte Online-Shops mit vollständiger deutscher Kennzeichnung und erreichbarem EU‑Inverkehrbringer. Bei EU‑Fernkauf gelten 14 Tage Widerruf (Ausnahmen beachten); prüfen Sie Rücksendeadresse und Bedingungen. Bei Nicht‑EU‑Bestellungen fallen ggf. Einfuhrabgaben/USt. an. Widerrufsrecht
Checkliste für Bestellungen aus dem Ausland:
- Deutsches Label verfügbar? Wer ist der Inverkehrbringer?
- Claims EU-/DE‑konform formuliert?
- Importbeschränkungen/Lösungsmittelvorgaben beachtet?
- Retourenadresse, Los- und Chargenverfolgung vorhanden?
Bei Problemen mit Widerruf/Retouren helfen Verbraucherzentralen/EU‑Portale mit Mustertexten. Verbraucherzentrale
Nachhaltigkeit & Herkunft
Traubenkernextrakt ist oft ein Upcycling-Produkt aus der Weinwirtschaft. Beim Kiefernrindenextrakt spielen Waldzertifizierung und Herkunft (z. B. französische Seekiefer) eine Rolle. Fragen Sie nach Nachhaltigkeitsangaben und Rückverfolgbarkeit.
FAQs
Ist OPC in Deutschland legal? Ja, als Nahrungsergänzungsmittel – mit Kennzeichnung nach EU-/DE‑Recht und ohne Krankheitsclaims. Übersicht
Kann ich OPC mit Vitamin C, Resveratrol oder Omega‑3 kombinieren? Möglich, aber Nutzen ist ziel- und studienspezifisch; Wechselwirkungen (z. B. Blutgerinnung) beachten.
OPC vs. Pycnogenol – was ist der Unterschied? Pycnogenol ist ein standardisierter Kiefernrindenextrakt (Markenrohstoff); „OPC“ ist eine Stoffgruppe, oft aus Traubenkernen. Evidenzlage und Dosen unterscheiden sich je nach Extrakt.
Wann sind Effekte spürbar? Studien berichten Effekte ab 4–12 Wochen, abhängig von Endpunkt und Dosis. PubMed
Vegan/Allergene? Die meisten OPC-Kapseln sind vegan; Achtung bei potenziell verfälschtem GSE mit Erdnussschalen (Allergenrisiko) – Nachweise verlangen. PubMed
Actionable: Tools & Vorlagen
1‑Page Buyer’s Checklist (DE)
- Quelle & Standardisierung (mit Methode)?
- COA (Identität, HPLC/DMAC, Kontaminanten)?
- Dosis pro Tag vs. Studienbereich?
- Deutschsprachige Pflichtangaben & Inverkehrbringer?
- Claims rechtssicher (keine Krankheit)?
- Rückverfolgbarkeit (Chargennummer)?
- Retouren/Service transparent?
E-Mail‑Vorlage COA‑Anfrage (an Marken)
Betreff: Bitte um COA & Methodik – OPC-Produkt [Produktname], Charge [Nummer] Sehr geehrtes Team, bitte senden Sie mir das aktuelle COA mit: • Methode zur OPC-/PAC-Bestimmung (HPLC/DMAC; Standards), • Gehaltsangaben (oligomere PAC), Lösungsmittel, • Prüfwerte für Schwermetalle, Pestizide, PAHs, Restlösemittel, • Allergenhinweise (insb. Erdnuss-Kontamination ausgeschlossen?), • Herstell- und Haltbarkeitsdaten. Vielen Dank!
Self‑Audit für EU/DE‑Markteintritt (Kurzliste)
- Produktdossier: Spezifikation, Analytik, Stabilität, COAs.
- §5 NemV‑Anzeige beim BVL.
- Labels: EG 1924/2006-konform; keine Krankheitsclaims; deutsch. Leitfaden
- Influencer-Briefing: nur zulässige Aussagen; keine Heilversprechen.
Was vor Veröffentlichung zu verifizieren ist (zeitkritisch)
- EFSA-/EU‑Health‑Claim‑Status für Traubenkern/Kiefernrinde („botanical claims on hold“). EFSA
- Novel Food‑Status für spezielle OPC‑Extrakte (Spezifikationen/Lösungsmittel). EU-Konsultation
- UK GB‑Register & ASA/CAP‑Rulings. ASA/CAP
- FDA/FTC‑Aktionen und DSHEA‑Leitlinien. FDA
- Health Canada (NHP/Supplemented Foods) Dosierungen/Claims. Health Canada
- TGA Permissible Ingredients/Indications; ARTG. TGA
- MFDS/CAA/SAMR Listen & Datenbanken. MFDS
- Sicherheitswarnungen/Rückrufe/Schwermetallmeldungen (inkl. Prop‑65‑Kontext). OEHHA
Rechtliche Hinweise
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel. Sie dienen nicht der Prävention, Behandlung oder Heilung von Krankheiten. Die in diesem Beitrag genannten Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung. Bitte halten Sie sich an die Etikettenangaben und wenden Sie sich bei Vorerkrankungen, Einnahme von Medikamenten, in Schwangerschaft/Stillzeit oder bei Allergien an Ihre Ärztin/Ihren Arzt. Mehr erfahren