Ist CBD in Ungarn legal?

Aktualisiert:
Legaler Status von CBD
Scrollen/Pinch zum Zoomen, ziehen zum Verschieben. Farben dienen zur Orientierung. Keine Gewähr auf Rechtssicherheit.
Grün: überwiegend erlaubt
Gelb: eingeschränkt
Rot: verboten
Unbekannt

Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Hinweis (keine Rechtsberatung): Dieser Artikel dient nur der allgemeinen Information. Die Lage kann sich ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt stets die Primärquellen.

Kurzfazit

  • CBD (Cannabidiol) selbst ist in Ungarn nicht als Betäubungsmittel gelistet. Definitionen und Geltungskreis zeigen aber, dass „Cannabis“ (Pflanzenteile/Blüten) und THC kontrollierte Stoffe sind. (njt.hu)
  • Produkte mit jedem messbaren THC-Anteil können in Ungarn als Betäubungsmittel eingestuft werden – insbesondere Blüten. Für „Cannabis“ gelten strenge Einfuhr‑/Besitzverbote. 66/2012. (IV. 2.) Korm. rendelet. (njt.hu)
  • Für Reisende heißt das: Setzen Sie auf THC-freie (0.0% THC) CBD-Produkte. Führen Sie einen ausgedruckten Analysebericht (CoA) mit, der Batch‑Nummer, Prüfdatum und „ND/0.00% THC“ ausweist.
  • CBD-Lebensmittel/‑Nahrungsergänzungen ohne europaweite Genehmigung gelten nach ungarischer Behördenpraxis als nicht verkehrsfähig. OGYÉI‑Hinweis. (ogyei.gov.hu)
  • CBD‑Arzneimittel wie Epidyolex sind zugelassen (nicht als BtM eingestuft); mit Rezept zur Eigenverwendung mitführen. (ogyei.gov.hu)
  • Fahren: Ungarn kennt den Straftatbestand „Fahren im berauschten Zustand“; THC im Körper kann genügen. Verweis auf Btk. §§ 236–237. (njt.hu)
  • EU-Kontext: Der EuGH (C‑663/18 „Kanavape“) stellte klar: CBD ist kein Betäubungsmittel i.S.d. UN‑Konventionen; nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein. Urteil. (eur-lex.europa.eu)

Einreise nach Ungarn (Auto, Bahn, Flugzeug)

Ungarns Betäubungsmittelrecht unterscheidet nicht zwischen Reisewegen: Für jede Einfuhr von „Cannabis“ oder THC sind Genehmigungen vorgesehen; die Zoll‑ und Polizeibehörden kontrollieren risikobasiert. 66/2012. (IV. 2.) Korm. rendelet, u.a. § 4 zu Import/Export‑Genehmigungen. (njt.hu)

Checkliste für die Mitnahme von CBD-Produkten

  • Nur THC‑freie CBD-Öle/Kosmetika (Analysewert: ND/0.00% THC).
  • Gedruckten Laborbericht (CoA) mitführen, der Produkt, Los‑/Batch‑Nr., THC‑Nachweisgrenze, Datum und Labor angibt.
  • Produkt in Originalverpackung, mit klarer Zutatenliste (kein Hinweis auf „Cannabisblüten/Herb“).
  • Keine CBD‑Blüten mitnehmen: Blüten werden rechtlich als „Cannabis“ behandelt. „Cannabis“‑Definition. (njt.hu)
  • Bei Rezeptpflichtigem: ärztliche Bescheinigung/Rezept beifügen (z. B. Epidyolex; nicht BtM‑gelistet). OGYÉI‑Datenbank. (ogyei.gov.hu)
Einfuhr & Mitnahme nach Ungarn – typische CBD‑Produkte
Produkt Empfehlung für Reisende Rechtlicher Hintergrund
CBD‑Öl (THC‑frei, 0.00%) Mit CoA und Originaletikett; kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch. CBD selbst nicht gelistet; THC/Cannabis hingegen schon. Kontrollen möglich. Korm. rendelet. (njt.hu)
CBD‑Öl (mit Spuren THC) Nicht empfohlen: Risiko der Einstufung als BtM‑Produkt. THC gelistet; Einfuhr kann Genehmigungspflicht/Strafbarkeitsrisiko auslösen. THC gelistet. (njt.hu)
CBD‑Blüten Tabu (auch „Nutzhanfblüten“). Hohe Beschlagnahmegefahr. „Cannabis“ umfasst die blühenden Spitzen; strenge Verbote. Definition. (njt.hu)
CBD‑Kosmetik Zulässig, wenn EU‑Kosmetikrecht eingehalten und THC‑frei; Originaletikett mitführen. EU‑Kosmetikrecht/CosIng‑Bezug, nationale Marktaufsicht. EU‑Kommission. (single-market-economy.ec.europa.eu)
CBD‑Lebensmittel/‑Supplemente Nicht einführen/verkaufen ohne EU‑weite Genehmigung; private Mitnahme risikobehaftet. OGYÉI stuft solche Produkte ohne Genehmigung als nicht verkehrsfähig ein. OGYÉI‑FAQ. (ogyei.gov.hu)
CBD‑Arzneimittel (z. B. Epidyolex) Mit Rezept/Arztbrief und Originalverpackung zur Eigenanwendung mitführen. Zugelassen, nicht als BtM gelistet. OGYÉI. (ogyei.gov.hu)
CBD‑Vapes/E‑Liquids Nur in Einklang mit den strengen ungarischen E‑Zigaretten‑Regeln; Online‑Fernabsatz verboten. Elektronische Zigaretten: Vertriebs‑/Werbe‑ und Nutzungsbeschränkungen; Fernabsatz untersagt. 1999. évi XLII. törvény. (njt.hu)

Praxistipp: Packen Sie CoA‑Ausdrucke obenauf. Bei Kontrollen am Flughafen (auch bei EU‑Binnenflügen) kann die NAV (Zoll) Stichproben machen; THC‑haltige E‑Zigaretten wurden wiederholt beschlagnahmt. NAV‑Meldung. (nav.gov.hu)

Kauf, Besitz und Konsum vor Ort

Kauf

CBD‑Kosmetik kann – unter EU‑Kosmetikrecht, ohne THC und mit korrekter Kennzeichnung – grundsätzlich im Handel stehen. Produkte, die als Lebensmittel/Ergänzung vermarktet werden, gelten nach Behördenpraxis ohne EU‑Genehmigung als nicht verkehrsfähig; solche Produkte werden regelmäßig beanstandet. OGYÉI‑FAQ. (ogyei.gov.hu)

Besitz

CBD als reiner Wirkstoff ist nicht gelistet. Besitz von „Cannabis“ (Blüten/Harz) oder THC fällt jedoch unter das Strafgesetzbuch (Btk.). Selbst geringe Mengen können strafbar sein (mit besonderen Regeln zur Therapie/„Elterelés“ bei Ersttätern). Btk. (Auszug zu BtM‑Delikten). (njt.hu)

Konsum

Der Konsum reiner, THC‑freier CBD‑Produkte ist nicht als Drogendelikt erfasst. Zuwiderhandlungen ergeben sich, wenn ein Produkt als „Cannabis/THC“ einzustufen ist. Zudem gelten allgemeine Regeln z. B. für E‑Zigaretten: Nutzung in vielen Innenräumen untersagt, Werbung und Fernabsatz stark limitiert. 1999. évi XLII. törvény. (njt.hu)

Fahren & Drogentests

Ungarn ahndet „járművezetés bódult állapotban“ (Fahren im berauschten Zustand) strafrechtlich; bei Verdacht kann der Führerschein vor Ort eingezogen werden. Schon geringe THC‑Spuren im Blut können Probleme bereiten. Regelverweis auf Btk. §§ 236–237. (njt.hu)

  • Vermeiden Sie das Fahren nach Nutzung „vollspektrumiger“ Produkte.
  • Nutzen Sie bevorzugt THC‑freie (broad‑spectrum/Isolat) Produkte.
  • Bewahren Sie CoA und Produktetikett im Fahrzeug auf.

EU‑Kontext kurz erklärt

Der EuGH (C‑663/18 „Kanavape“) stellte 2020 klar: CBD ist kein Betäubungsmittel im Sinne der UN‑Übereinkommen; die Grundfreiheiten (Art. 34/36 AEUV) sind anwendbar. Nationale Verbote müssen verhältnismäßig und konsistent begründet sein. Das Urteil schützt grenzüberschreitenden Verkehr rechtmäßig hergestellter CBD‑Produkte, nimmt Ungarn aber nicht die Möglichkeit, produktbezogene Anforderungen aus Gesundheitsgründen zu stellen. Urteilstext. (eur-lex.europa.eu)

Industriehanf vs. Endprodukte

Für den Anbau von Industriehanf gelten agrarrechtliche Vorgaben (nur EU‑Sorten, THC‑Schwelle 0,2% auf Pflanzenebene). Diese Grenze bezieht sich nicht automatisch auf Endprodukte für Verbraucher. 162/2003. (X. 16.) Korm. rendelet. (njt.hu)

Regionale Unterschiede?

Ungarn ist zentralstaatlich organisiert; relevante Regeln gelten landesweit. Unterschiede ergeben sich eher in der Kontrollpraxis (z. B. Grenzübergänge/Flughafen), nicht in unterschiedlichen Landesgesetzen. Beispielhafte NAV‑Meldungen zeigen konsequente Kontrollen an Flughäfen und Grenzen. NAV. (nav.gov.hu)

Übersicht: Was ist als Tourist praktisch sicher, heikel oder tabu?

Kategorie Mitnahme nach Ungarn Kauf vor Ort Besitz/Konsum Quelle(n)
CBD‑Kosmetik (THC‑frei) Meist unproblematisch (CoA mitnehmen). Grundsätzlich möglich (Marktaufsicht). Zulässig. EU‑Kosmetik (single-market-economy.ec.europa.eu)
CBD‑Öl (THC‑frei) Mit CoA; kleine Mengen. Verfügbarkeit schwankt. Zulässig. Korm. rendelet (njt.hu)
CBD‑Lebensmittel/‑Supplemente Risikobehaftet – vermeiden. Ohne EU‑Genehmigung nicht verkehrsfähig. Beanstandungen möglich. OGYÉI (ogyei.gov.hu)
CBD‑Blüten Tabu. Tabu. Tabu. „Cannabis“‑Definition (njt.hu)
CBD‑Vapes/E‑Liquids Nur mit strikter Einhaltung der E‑Zig‑Regeln. Stark reguliert; Fernabsatz verboten. Nutzung indoor eingeschränkt. Gesetz 1999/XLII (njt.hu)
CBD‑Arznei (Epidyolex) Mit Rezept zulässig. Apothekenweg. Zulässig (nicht BtM). OGYÉI (ogyei.gov.hu)

5 praktische Tipps für eine entspannte Reise

  1. Dokumente: CoA ausdrucken und zusammen mit dem Produktetikett mitführen (am besten je Sprache: DE/EN). Bei Arznei zusätzlich Rezept/Arztbrief.
  2. Produktwahl: THC‑frei (0.00%), seriöses Labor, Lot‑Nummer. Meiden Sie „Blüten“, „Harz“, „Vollspektrum“ mit THC‑Spuren.
  3. Verpackung: Original behältlich; keine Umfüllungen in neutrale Fläschchen.
  4. Fahren: Nach Anwendung kein Fahrzeug führen, wenn ein THC‑Risiko besteht. (njt.hu)
  5. Im Zweifel: Lassen Sie Produkte zu Hause und kaufen Sie vor Ort zulässige Alternativen (z. B. Kosmetik).

Primärquellen & weiterführende Hinweise

  • Ungarische Betäubungsmittel‑VO (66/2012. (IV. 2.) Korm. rendelet): NJT. (njt.hu)
  • Definitionen u. a. „Cannabis“ (142/2004. (IV. 29.) Korm. rendelet): NJT. (njt.hu)
  • THC gelistet (Psychotrope Stoffe – amtliche Anlage): NJT. (njt.hu)
  • Büntető Törvénykönyv (Btk.) – Auszüge zu BtM‑Delikten: NJT. (njt.hu)
  • Fahren unter Drogeneinfluss – Verweisregelung auf Btk. §§ 236–237: NJT. (njt.hu)
  • Industriehanf‑Anbau (0,2% THC‑Schwelle für Pflanzen): NJT. (njt.hu)
  • Elektronische Zigaretten – Nutzung/Vertrieb/Verbot Fernabsatz: NJT. (njt.hu)
  • OGYÉI – FAQ zu CBD‑haltigen Nahrungsergänzungen (Verkehrsfähigkeit): ogyei.gov.hu. (ogyei.gov.hu)
  • OGYÉI – Epidyolex (Cannabidiol) – Eintrag im Arzneimittelregister: ogyei.gov.hu. (ogyei.gov.hu)
  • EuGH C‑663/18 („Kanavape“) – CBD ist kein Betäubungsmittel; Binnenmarktfreiheiten: EUR‑Lex. (eur-lex.europa.eu)
  • NAV (Zoll) – Beispielhafte Beschlagnahmen/Strafverfolgung: nav.gov.hu. (nav.gov.hu)

Verwandte Artikel

2 Kommentare

Oh Mann, das klingt echt übel! Ich hab auch mal gehört, dass die Gesetze in manchen Ländern echt strikt sind. Besser immer vorher informieren, bevor man losfährt

Leona M.

Hab das auf die harte Tour gelernt als ich letzten Sommer nach Ungarn reiste. Hatte angenommen, dass es ok wäre, meine CBD-Tropfen mitzunehmen, aber das war ein großer Fehler. Lasst euer Zeug lieber zuhause, Leute!

Leona Müller

Hinterlasse einen Kommentar

Bitte beachte, dass Kommentare vor der Veröffentlichung freigegeben werden müssen.