Ist CBD in der Schweiz legal?

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Legaler Status von CBD
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Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.
Kurzfazit:
  • CBD ist in der Schweiz kein Betäubungsmittel. Entscheidend ist der Gesamt‑THC‑Gehalt: Produkte mit unter 1.0% THC fallen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. (bag.admin.ch, swissmedic.ch)
  • Kauf/Besitz/Konsum von CBD‑Produkten mit <1% THC sind grundsätzlich erlaubt. Je nach Produktkategorie (z. B. Kosmetika, Rauchware) gelten zusätzliche Spezialregeln. (bag.admin.ch, blv.admin.ch, swissmedic.ch)
  • Einreise per Flugzeug: Flüssigkeiten ≤100 ml pro Behälter im Handgepäck, im 1‑Liter‑Beutel. Originalverpackung + Nachweise mitführen. (bazl.admin.ch)
  • Für die Rückreise nach Deutschland gilt: Die Einfuhr von Cannabis bleibt dort verboten – das betrifft insbesondere CBD‑Blüten. (zoll.de)

1) Rechtliche Grundlage in der Schweiz

Der rechtliche Dreh‑ und Angelpunkt ist die 1‑Prozent‑THC‑Grenze (Gesamt‑THC = THC + 0,877 × THCA). Liegt ein Produkt unter 1.0% Gesamt‑THC, ist es nicht dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt; ab 1.0% gelten die Betäubungsmittelvorschriften. Primärquelle: Betäubungsmittelverzeichnisverordnung (BetmVV‑EDI); Überblicksseite des BAG. (fedlex.admin.ch, bag.admin.ch)

Was Kerngedanke Primärquelle
THC‑Schwelle Cannabis/CBD‑Produkte mit < 1.0% Gesamt‑THC sind nicht dem BetmG unterstellt. BetmVV‑EDI (SR 812.121.11); BAG: Cannabis. (fedlex.admin.ch, bag.admin.ch)
Konsum/Besitz (THC ≥1%) Konsum von THC‑haltigem Cannabis bleibt verboten; Besitz bis 10 g (Eigengebrauch) wird nicht bestraft; kantonale Unterschiede im Vollzug. BAG: Rechtslage; Sucht Schweiz. (bag.admin.ch, suchtschweiz.ch)
Produktkategorien Je nach Kategorie gelten verschiedene Rechtsregime (Heilmittel, Lebensmittelrecht, Kosmetika, Tabak/Tabakersatz, Chemikalien). Swissmedic‑Vollzugshilfe CBD. (swissmedic.ch)
Kosmetika CBD in Kosmetika möglich – aber nur unter strengen Bedingungen (u. a. kein THC; Herkunft/Extrakt relevant). Keine Heilanpreisungen. BLV: CBD in Kosmetika; VKos (SR 817.023.31). (blv.admin.ch)
Heilmittel CBD‑Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung sind Heilmittel und brauchen (idR) eine Swissmedic‑Zulassung oder eine zulässige Ausnahme. Swissmedic; HMG (SR 812.21). (swissmedic.ch, lawbrary.ch)
Rauch-/Dampfprodukte Rechtliche Anforderungen und Meldepflichten für Tabakersatzprodukte; seit 01.10.2024 schweizweit Abgabe erst ab 18 Jahren. BAG‑FAQ CBD; BAG: TabPG‑FAQ. (bag.admin.ch)
Praktisch: Führe beim Reisen und beim Kauf immer ein ausgedrucktes Analysezertifikat (CoA) mit, das den Gesamt‑THC‑Wert klar ausweist (idealerweise ≤0,2 % für stressfreie Grenzkontrollen im Ausland und sicher ≤1,0 % für die Schweiz), plus Kaufbeleg/Originalverpackung. Die Behörden beurteilen die Legalität nachweisbar – nicht nach Aussehen. (infodrog.ch)

2) Kauf, Besitz und Konsum in der Schweiz

  • Kauf: CBD‑Blüten/Öle/Kosmetika mit <1% THC sind im Handel erhältlich. Für Rauch‑ und Dampfprodukte gelten Melde‑/Kennzeichnungspflichten und seit 01.10.2024 ein landesweites Mindestalter von 18 Jahren. (bag.admin.ch)
  • Besitz/Konsum: Bei <1% THC legal. Bei ≥1% THC: Besitz von bis zu 10 g zum Eigengebrauch bleibt sanktionsfrei; Konsum kann mit Ordnungsbusse geahndet werden. (bag.admin.ch, suchtschweiz.ch)
  • Öffentliche Orte/Innenräume: Der gesetzliche Passivrauchschutz verbietet Rauchen (und teils Vapen/Erhitzen) in geschlossenen, öffentlich zugänglichen Räumen; Kantone können strenger sein. (bag.admin.ch)
  • Fahren: Das BAG empfiehlt bei CBD‑Rauchwaren, auf das Fahren zu verzichten und Konsumentinnen/Konsumenten entsprechend zu warnen (mögliche Beeinträchtigung, THC‑Spuren). (bag.admin.ch)

3) Einreise in die Schweiz (Auto, Zug, Flugzeug)

Flugzeug: Sicherheits- und Zollaspekte

  • Handgepäck: Flüssige CBD‑Produkte (Öle, Tinkturen) sind auf 100 ml je Behälter begrenzt und müssen in den 1‑Liter‑Beutel. Größere Mengen gehören ins Aufgabegepäck. (bazl.admin.ch)
  • Nachweise: Originalverpackung, Kaufbeleg und ein CoA mit ausgewiesenem Gesamt‑THC erleichtern Kontrollen. (bag.admin.ch)
  • Mehrwertsteuer und Freimengen: Für die meisten Waren gilt bei Einreise die Wertfreigrenze von CHF 150 (darüber fällt CH‑MWST an). Für Tabakfabrikate/Tabakersatzprodukte bestehen mengenmässige Freimengen; viele CBD‑Blüten enthalten allerdings keinen Tabak und sind daher nicht tabaksteuerpflichtig. (bazg.admin.ch)
Praxis‑Tipp an der Grenze: Erkläre aktiv, dass es sich um THC‑arme Produkte handelt (unter 1.0% Gesamt‑THC) und zeige das CoA. Bei größeren Mengen: freiwillige Anmeldung am Roten Ausgang spart Diskussionen. (bag.admin.ch)
Rückreise/Transit: Deutschland verbietet weiterhin die Einfuhr von Cannabis. Das betrifft in der Praxis insbesondere CBD‑Blüten (pflanzliches Cannabis) – selbst wenn sie in der Schweiz legal sind. Nimm Schweizer CBD‑Blüten daher nicht nach Deutschland mit. Prüfe immer die Regeln im Zielland/Transitland. (zoll.de)

4) Was ist erlaubt – und unter welchen Bedingungen?

Produktart In der Schweiz grundsätzlich erlaubt? Wichtige Bedingungen/Restriktionen Quelle
CBD‑Blüten (<1% THC) Ja Nicht dem BetmG unterstellt; Produkt‑/Verpackungsregeln je nach Kategorie (Rauchware/Tabakersatz). Keine Tabaksteuer für Blüten ohne Tabak; Abgabe ab 18 J. (bazg.admin.ch, bag.admin.ch) BAG; BAZG Tabaksteuer. (bag.admin.ch, bazg.admin.ch)
CBD‑Harz (<1% THC) Ja Seit 01.08.2022 ist der 1%-Grenzwert auch für Harz verankert; als Rauchware nur unter Einhaltung der einschlägigen Vorgaben. (bag.admin.ch) BAG‑FAQ CBD. (bag.admin.ch)
CBD‑Öl (ohne Heilanpreisung) Bedingt Außerhalb des BetmG, aber je nach Verwendungszweck andere Gesetze (z. B. Kosmetika/Chemikalien). Heilanpreisungen → Heilmittelrecht. (swissmedic.ch) Swissmedic. (swissmedic.ch)
CBD‑Kosmetik Ja, unter Auflagen Kein THC; Herkunft/Extrakt entscheidend; Sicherheitsbericht; keinerlei therapeutische Claims. (blv.admin.ch) BLV. (blv.admin.ch)
CBD mit Heilanpreisung Nur mit Zulassung Gilt als Heilmittel → i. d. R. Zulassung/Abgrenzung nach Swissmedic erforderlich. (swissmedic.ch) Swissmedic. (swissmedic.ch)

5) Regionale Unterschiede (Kantone)

  • Vollzug (z. B. Kontrollen, Praxis bei Ordnungsbussen für THC‑Cannabis) kann je nach Kanton variieren. (bag.admin.ch)
  • Jugendschutz/Verkauf: Seit 01.10.2024 gilt national Abgabe erst ab 18 für Tabak‑/Nikotinerzeugnisse; Kantone dürfen bei Werbung/Verkaufspromotion strenger sein. (bag.admin.ch)
  • Anbau (für Produzenten): Kantonale Melde‑/Bewilligungspflichten sind möglich; für Reisende idR nicht relevant. (bag.admin.ch)

6) Sicher und stressfrei reisen: Checkliste für Touristen

To‑do Warum Wie Quelle
CoA + Originalverpackung mitführen Belegt THC‑Wert; erleichtert Kontrollen CoA ausdrucken (QR‑Code/Batch‑Nr.), Kaufbeleg einpacken BAG‑FAQ CBD
Flüssigkeiten‑Regel beachten 100‑ml‑Grenze im Handgepäck CBD‑Öl bis 100 ml im 1‑Liter‑Beutel; größere Mengen ins Aufgabegepäck BAZL (FOCA)
Nicht während des Führens konsumieren Vermeidet Fahreignungs‑Risiken/THC‑Spuren Nach Konsum Fahrten vermeiden BAG‑FAQ CBD
Rückreise prüfen Einfuhrverbote im Ausland (z. B. DE) CBD‑Blüten nicht nach Deutschland mitnehmen Deutscher Zoll.

7) Häufige Stolperfallen

  • Heilanpreisungen auf Ölen/Salben → Heilmittelrecht (Swissmedic). Ohne Zulassung problematisch. (swissmedic.ch).
  • Kosmetik mit pflanzlichen Cannabis‑Extrakten: nur unter bestimmten Bedingungen zulässig; kein THC. (blv.admin.ch).
  • Blüten unterwegs: Sehen optisch aus wie THC‑Cannabis → Kontrollen/Verzögerungen möglich. CoA mitführen, Menge klein halten. (infodrog.ch).

Rechtliche Grundlage zum Nachlesen: BetmVV‑EDI (SR 812.121.11), BetmKV (SR 812.121.1), HMG (SR 812.21), BAG: Cannabis, BLV: CBD in Kosmetika, BAZL: Flüssigkeiten im Handgepäck, BAZG: Freimengen. (fedlex.admin.ch, lawbrary.ch, bag.admin.ch, blv.admin.ch, bazl.admin.ch, bazg.admin.ch)

Hinweis: Dieser Artikel informiert über den Rechtsstand am 21.08.2025 und richtet sich an in der Schweiz lebende oder reisende Deutsche. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe vor Reisen stets die aktuellen Behördenseiten.

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2 Kommentare

Ich finde es auch toll, dass die Schweiz so offen ist, aber es wäre echt super, wenn sich diese Einstellung auch in Deutschland schenll durchsetzt. Jeder sollte den nutzen von CBD selbst entscheiden dürfen!

Lucas

Also ich muss sagen, ich finde es super, dass die Schweiz so locker mit CBD und cannabuis umgeht. Ich benutze es selbst regelmäßig und hatte noch nie Probleme, es dort zu kaufen. Das sollte sich in anderen Ländern auch mal rumsprechen!

Claudia Vogel

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