Ist CBD in Frankreich legal?

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Legaler Status von CBD
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Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Kurz gesagt: CBD-Produkte sind in Frankreich zulässig, wenn sie aus zugelassenen Hanf‑Sorten (Cannabis sativa L.) stammen und der Δ9‑THC‑Gehalt des Produkts ≤ 0,3 % liegt. Seit dem Urteil des Conseil d’État vom 29. Dezember 2022 dürfen auch CBD‑Blüten und ‑Blätter an Verbraucher verkauft werden. Wer fährt, muss aber wissen: Schon jede nachweisbare THC‑Spur im Blut/der Speichelprobe führt zu „Drogen am Steuer“ – ganz unabhängig davon, ob das Produkt legal war. (legifrance.gouv.fr)

Die wichtigsten Punkte

Kategorie Status in Frankreich Wesentliche Bedingung Quelle
CBD-Blüten & ‑Blätter Erlaubt (Verkauf, Besitz, Konsum) Produkt ≤ 0,3 % Δ9‑THC; aus zugelassenen Sorten Arrêté 30.12.2021; Conseil d’État 29.12.2022. (legifrance.gouv.fr)
Extrakte/Öle/E-Liquids Erlaubt Produkt ≤ 0,3 % Δ9‑THC Arrêté 30.12.2021; MILDECA-Leitfaden. (legifrance.gouv.fr, drogues.gouv.fr)
Lebensmittel mit CBD Nicht verkehrsfähig (amtliche Auffassung) In Frankreich derzeit kein rechtmäßiger Vertrieb MILDECA „Le CBD“. (drogues.gouv.fr)
Kosmetik mit CBD (INCI: Cannabidiol) Erlaubt Allgemeine Kosmetikregeln beachten MILDECA „Le CBD“. (drogues.gouv.fr)
Fahren nach CBD‑Konsum Streng verboten, sobald THC nachweisbar Kein THC‑Schwellenwert im Gesetz Code de la route L.235‑1; Cass. 2023 & 2024; MILDECA. (legifrance.gouv.fr, drogues.gouv.fr)
Werbung/„Kiffen-Verharmlosung“ Eingeschränkt Keine Provokation zum Drogenkonsum CSP L.3421‑4; MILDECA‑Hinweis. (legifrance.gouv.fr, drogues.gouv.fr)
Andere Cannabinoide (z. B. HHC, HHCO, HHCP, H4‑CBD, H2‑CBD) Als Betäubungsmittel eingestuft Produktion/Verkauf/Verwendung verboten MILDECA (mit Verweis auf ANSM‑Einstufungen 2023/2024). (drogues.gouv.fr)

Einreise nach Frankreich: Was darf ins Gepäck?

Innerhalb der EU/Schengen gilt der freie Warenverkehr: CBD ist kein Betäubungsmittel im Sinne der UN‑Konventionen; ein generelles nationales Vermarktungsverbot für in der EU rechtmäßig hergestellte CBD‑Produkte ist unzulässig, sofern nicht aus zwingenden Gesundheitsgründen und verhältnismäßig begründet. Praktisch heißt das: Für die private Mitnahme EU‑konformer Produkte nach Frankreich sind keine besonderen Genehmigungen nötig – trotzdem sollte man Nachweise mitführen (siehe Checkliste unten). (eur-lex.europa.eu)

Reiseszenario Was ist wichtig? Empfehlung Quelle
Flug/Auto/Zug aus Deutschland (Schengen) Produkt ≤ 0,3 % Δ9‑THC; persönliche Menge; keine Weiterveräußerung Originalverpackung, Kaufbeleg, Labor‑Zertifikat (THC/Sortenangabe) ausgedruckt mitführen EuGH C‑663/18 („Kanavape“); Arrêté 30.12.2021. (eur-lex.europa.eu, legifrance.gouv.fr)
Einreise aus Nicht‑EU‑Staaten Produkte müssen den französischen Vorgaben entsprechen Begleitdokumente, die die Übereinstimmung mit dem Arrêté belegen (insb. THC‑Wert/Varietät) Arrêté 30.12.2021, Art. 2. (legifrance.gouv.fr)
Medizinisches CBD (z. B. Epidyolex) Mittel mit Zulassung gelten als Arzneimittel Reisen mit Rezept; allgemeine Arzneimittel‑Reiseregeln beachten Douane‑Hinweise zu Medikamenten. (douane.gouv.fr)
Was niemals geht Betäubungsmittel (z. B. THC‑reiche Produkte) sind verboten Im Zweifel keine „grenzwertigen“ Produkte mitführen Allgemeine Douane‑Reiseinfo (verbotene „drogues“). (douane.gouv.fr)

Praktischer Hinweis: An Flughäfen gelten zusätzlich die üblichen Regeln (Liquids ≤ 100 ml im Handgepäck; Akkus/E‑Zigaretten in die Kabine). CBD‑Blüten können optisch nicht von THC‑Cannabis unterschieden werden – rechnen Sie damit, dass Behörden im Zweifel Proben sichern und analysieren. Ein sauberes Analysezertifikat (mit Charge/Datum/≤ 0,3 % Δ9‑THC) plus Originalverpackung und Rechnung hilft, Missverständnisse zu vermeiden. (drogues.gouv.fr)

Kauf, Besitz und Konsum in Frankreich

Grundlage ist Art. R.5132‑86 CSP: Cannabis, seine Teile und THC sind grundsätzlich verboten; Ausnahmen regelt u. a. das Arrêté vom 30.12.2021. Dieses erlaubt Kultur, Import/Export und die industrielle/kommerzielle Nutzung bestimmter Hanf‑Varietäten; Produkte und Extrakte müssen ≤ 0,3 % Δ9‑THC aufweisen. Das generelle Verkaufs‑/Besitzverbot für Blüten/Blätter wurde durch den Conseil d’État am 29.12.2022 aufgehoben. (legifrance.gouv.fr)

Offizieller Behördenstand (MILDECA): CBD‑Produkte sind vom Betäubungsmittelrecht ausgenommen, wenn sie die Bedingungen des Arrêté einhalten. Achtung: Lebensmittel mit CBD gelten dort derzeit als nicht verkehrsfähig; Kosmetika mit CBD‑Isolat sind möglich; Produkte zum Rauchen/Vapen unterliegen den üblichen Anforderungen (u. a. Meldungen/Steuern). Allerspätestens beim Fahren gilt: THC‑Nachweis = Straftat. (drogues.gouv.fr)

Fahren: Nulltoleranz gegenüber THC

In Frankreich braucht es keinen THC‑Grenzwert: Die bloße Feststellung von THC im Blut/der Speichelprobe reicht für die Strafbarkeit (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe, 4.500 € Geldstrafe, Führerscheinmaßnahmen). Der Kassationshof hat 2023 und 2024 bestätigt, dass die Legalität von CBD‑Produkten daran nichts ändert. Daher: Nach dem Konsum von CBD nicht fahren. (legifrance.gouv.fr)

Regionale Unterschiede?

Das Betäubungsmittel‑ und Verkehrsrecht gilt landesweit einheitlich. Kommunen/Präfekturen können im Rahmen allgemeiner Ordnungs‑ und Nichtraucherschutz‑Regeln Plätze und Veranstaltungen strenger regeln (z. B. Rauch‑/Vape‑Verbote), ohne aber die nationale Einordnung von CBD zu ändern. Maßgeblich bleiben die oben genannten Normen und Entscheidungen. (legifrance.gouv.fr)

Hintergrund: Warum CBD in der EU nicht als Betäubungsmittel gilt

Der Europäische Gerichtshof (C‑663/18 „Kanavape“) stellte 2020 klar: CBD ist kein Betäubungsmittel im Sinne der UN‑Konventionen; Mitgliedstaaten dürfen den Verkehr rechtmäßig hergestellter CBD‑Produkte nicht ohne zwingenden, verhältnismäßigen Gesundheitsschutz untersagen. Französische Gerichte (Cour de cassation 2021) haben diese Linie aufgenommen. (eur-lex.europa.eu, legifrance.gouv.fr)

Checkliste: So reisen und konsumieren Sie rechtssicher(er)

  • Nur Produkte aus EU‑zugelassenen Hanf‑Sorten, mit ≤ 0,3 % Δ9‑THC und seriöser Etikettierung kaufen/mitführen. (legifrance.gouv.fr)
  • Blüten/Blätter sind erlaubt – dennoch bevorzugt in verschlossener Originalverpackung transportieren; Kaufbeleg und Analysezertifikat mit Chargennummer ausgedruckt dabeihaben. (legifrance.gouv.fr)
  • Beim Fliegen: Liquids in 100‑ml‑Beuteln; E‑Zigaretten/Akkus ins Handgepäck. Prüfen Sie zusätzlich Airline‑Regeln.
  • Nie fahren, wenn THC positiv sein könnte: Frankreich kennt keinen THC‑Schwellenwert; schon Spuren genügen. (legifrance.gouv.fr)
  • Keine gesundheitsbezogenen/medizinischen Wirkversprechen machen (Gefahr „Arzneimitteleigenschaft“ bzw. strafbarer Provokation zum Drogenkonsum in der Außenkommunikation). (douane.gouv.fr, legifrance.gouv.fr)
  • Finger weg von HHC & Co.: Mehrere halb‑/synthetische Cannabinoide sind seit 2023/2024 als Betäubungsmittel eingestuft. (drogues.gouv.fr)
  • Beim Import aus Nicht‑EU‑Ländern: Konformitätsdokumente mitführen, die die Einhaltung des Arrêté bestätigen (THC/Varietät). (legifrance.gouv.fr)

Rechtliche Basis

  • Code de la santé publique, Art. R.5132‑86 (Grundverbot; Ausnahmen via Arrêté). (legifrance.gouv.fr)
  • Arrêté vom 30.12.2021 (0,3‑%‑Grenze; Dokumentationspflicht bei Importen aus Nicht‑EU; konsolidiert). (legifrance.gouv.fr)
  • Conseil d’État, 29.12.2022, Nr. 444887 (Aufhebung des Verbots für Blüten/Blätter). (legifrance.gouv.fr)
  • Conseil d’État (Référé), 24.01.2022, Nr. 460055 (vorläufige Aussetzung des Verbots). (legifrance.gouv.fr)
  • CJUE, 19.11.2020, C‑663/18 („Kanavape“). (eur-lex.europa.eu)
  • Cour de cassation, 23.06.2021, Nr. 20‑84.212 (Umsetzung „Kanavape“). (legifrance.gouv.fr)
  • Code de la route, Art. L.235‑1 (Drogen am Steuer; kein THC‑Schwellenwert). (legifrance.gouv.fr)
  • Cour de cassation, 14.11.2023, Nr. 23‑81.500; 14.02.2024, Nr. 23‑90.024 (THC‑Nachweis genügt trotz legalem CBD). (legifrance.gouv.fr)
  • MILDECA (offizielle Regierungsübersicht „Le CBD“, zuletzt aktualisiert 21.05.2025). (drogues.gouv.fr)
  • DGCCRF‑Überblick zur CBD‑Vermarktung. (economie.gouv.fr)
  • Arrêté vom 22.02.1990 (Liste der Betäubungsmittel; Cannabis/THC). (legifrance.gouv.fr)
  • CSP Art. L.5132‑7 (Kompetenz der ANSM zur Einstufung). (legifrance.gouv.fr)
  • CSP Art. L.3421‑4 (Strafbarkeit der Provokation zum Drogenkonsum). (legifrance.gouv.fr)

Hinweis/Disclaimer: Dieser Artikel richtet sich an Verbraucher und ersetzt keine Rechtsberatung. Recht und behördliche Praxis können sich ändern; prüfen Sie vor Reiseantritt stets den aktuellen Stand der offiziellen Seiten (z. B. MILDECA, Légifrance, Douane). Stand der Quellen: zuletzt geprüft am 19. August 2025. (drogues.gouv.fr)

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Monika

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