Ist CBD in Italien legal?
Stefanie StinglAktualisiert:
Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?
Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:
- CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
- CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
- CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
- CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
- CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.
Dieser Beitrag dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
Das Wichtigste in Kürze
- Italien hat 2025 den Umgang mit Hanfblüten („cannabis light“) und daraus gewonnenen Extrakten/Harzen/Ölen stark eingeschränkt. Import, Vertrieb, Transport und weitere Handlungen sind verboten; Verstöße verweisen auf die Sanktionen des Betäubungsmittelgesetzes (DPR 309/1990). Auch „Konsum“ und „Detentione“ (Besitz) fallen nicht mehr unter die Hanfanbau‑Ausnahme der L. 242/2016. (gazzettaufficiale.it)
- Orale CBD‑Zusammensetzungen, die aus Cannabis‑Extrakten gewonnen wurden (z. B. Tropfen/Kapseln), sind in Italien als Arzneimittel in der „Tabella dei medicinali, Sezione B“ eingestuft und grundsätzlich nur gegen „ricetta non ripetibile“ (Einmal‑Rezept) abgabefähig. Diese Einstufung wurde 2025 gerichtlich bestätigt. (gazzettaufficiale.it, aifa.gov.it, biodiritto.org)
- CBD an sich gilt auf EU‑Ebene nicht als Betäubungsmittel; der EuGH schützt den freien Warenverkehr für rechtmäßig hergestelltes CBD – nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig dem Gesundheitsschutz dienen. In der Praxis sollten Reisende sich dennoch an das schärfere italienische Regime halten. (curia.europa.eu)
Rechtlicher Rahmen
- Decreto‑Legge 11.04.2025, n. 48 („Decreto Sicurezza“), Art. 18: Verbot u. a. von Import/Vertrieb/Transport von Hanf‑Infloreszenzen sowie Produkten daraus; „Konsum“ und „Detentione“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der L. 242/2016; Verweis auf Sanktionssystem DPR 309/1990.
- DM 27.06.2024 (Gesundheitsministerium): Einordnung „composizioni per somministrazione ad uso orale di cannabidiolo ottenuto da estratti di cannabis“ in die Tabella dei medicinali, Sezione B.
- TAR Lazio, Urteil Nr. 7509/2025 (16.04.2025): Bestätigt Rechtmäßigkeit der Einstufung oraler CBD‑Zusammensetzungen in Sezione B (u. a. gestützt auf den Vorsorgegrundsatz).
- DPR 309/1990 (Testo unico stupefacenti), v. a. Art. 14 (Tabellen) und Art. 45 (Abgaberegeln für Sezione B/C = Rezept „da rinnovarsi volta per volta“/RNR). (gazzettaufficiale.it, normattiva.it)
- Legge 242/2016 (Förderung Hanfanbau) – durch DL 48/2025 in Bezug auf Infloreszenzen und Derivate deutlich eingeschränkt.
- EuGH, Urt. v. 19.11.2020, C‑663/18 („Kanavape“): CBD ist kein Suchtstoff i. S. d. UN‑Konvention; pauschale Vermarktungsverbote für rechtmäßig hergestelltes CBD sind mit Art. 34/36 AEUV unvereinbar, es sei denn, sie sind gesundheitsschutzbezogen verhältnismäßig.
- Cass. Sez. Unite 30475/2019 („cannabis light“): Offener Handel mit Blüten/Harz/Öl fällt nicht unter L. 242/2016; strafbar nach Art. 73 DPR 309/1990, außer das Produkt ist konkret völlig ohne „efficacia drogante“.
Was heißt das konkret für Touristen und in Italien lebende Deutsche?
Produktkategorie | Kaufen/Besitz/Konsum in Italien | Einfuhr nach Italien (z. B. Flug) | Praxis‑Hinweis |
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CBD‑Blüten (Hanf‑Infloreszenzen) | Grundsätzlich untersagt; Handel und weitere Handlungen sind verboten; Besitz/Konsum fallen nicht in die Hanfanbau‑Ausnahme. Hohes Risiko von Beschlagnahmen/Sanktionen. (gazzettaufficiale.it) | Verboten (Import, Transport, Versand etc.). (gazzettaufficiale.it) | Auch „niedriger THC‑Gehalt“ schützt nicht; die Rechtsprechung stellt auf „efficacia drogante“ ab. (temi.camera.it) |
Öle/Tinkturen/Extrakte/Harze „full spectrum“ aus Blüten | Betroffen von der 2025‑Verschärfung – grundsätzlich verboten. (gazzettaufficiale.it) | Import/Transport untersagt. (gazzettaufficiale.it) | Sehr hohes Risiko bei Grenzkontrollen (Zoll/Guardia di Finanza). |
Orale CBD‑Produkte aus Cannabis‑Extrakt (Tropfen/Kapseln u. ä.) | Als Arzneimittel der Sezione B eingestuft; Abgabe nur gegen „ricetta non ripetibile“ (RNR). Ohne Rezept nicht verkehrsfähig. (gazzettaufficiale.it, aifa.gov.it) | Nur mit ärztlicher Verordnung und Originalverpackung sinnvoll; sonst Beschlagnahme‑Risiko. (aifa.gov.it) | Bei medizinischer Anwendung: Rezept und ggf. zweisprachige Bescheinigung mitführen. |
CBD in Kosmetika (z. B. Creme, Serum) | EU‑weit als Inhaltsstoff im CosIng gelistet; nationale Vorgaben beachten. Produkte dürfen nicht aus verbotenen Blüten‑Extrakten stammen. (cosmeticsdesign-europe.com, gazzettaufficiale.it) | Kleine Mengen für den persönlichen Gebrauch sind praktisch selten problematisch, Nachweis der Zusammensetzung hilft. Risiko bleibt bei Blüten‑Derivaten. (gazzettaufficiale.it) | Analysezertifikat (THC‑Freiheit/Quelle des CBD) ausgedruckt beilegen. |
Vapes/Pods mit CBD‑Extrakt | Wenn aus Blüten‑Derivaten: vom Verbot erfasst; daher riskant. (gazzettaufficiale.it) | Einfuhr riskant bis verboten; hohe Beschlagnahme‑Wahrscheinlichkeit. (gazzettaufficiale.it) | In der Praxis meiden. |
Medizinische Cannabis‑/CBD‑Präparate (ärztlich verordnet) | Zulässig im Rahmen der medizinischen Versorgung; Abgabe/Registrierung streng geregelt. (fcr.re.it) | Nur mit gültiger ärztlicher Verordnung und Originalkennzeichnung mitführen. (aifa.gov.it) | Vor Reise Rücksprache mit Arzt/Apotheke halten; Unterlagen in IT/EN bereit halten. |
Hinweis zu regionalen Unterschieden: Das Betäubungsmittel‑ und Arzneimittelrecht ist in Italien nationales Recht; Regionen dürfen es nicht „liberaler“ gestalten. Unterschiede betreffen höchstens die Vollzugspraxis – verlassen Sie sich nicht auf frühere Erfahrungen mit „cannabis‑light“‑Shops. (temi.camera.it)
Einreise nach Italien: So vermeiden Sie Ärger an der Grenze
- Bringen Sie keine CBD‑Blüten, „full‑spectrum“‑Extrakte, Harze oder Öle mit – deren Import/Transport ist seit 12.04.2025 ausdrücklich verboten. (gazzettaufficiale.it)
- Orale CBD‑Produkte aus Cannabis‑Extrakt gelten in Italien als Arzneimittel (Sezione B). Führen Sie solche Produkte nur mit, wenn Sie eine medizinische Verordnung haben; transportieren Sie sie in der Originalverpackung, zusammen mit dem Rezept und – falls möglich – einer ärztlichen Bescheinigung auf Italienisch oder Englisch. (gazzettaufficiale.it, aifa.gov.it)
- Für Kosmetika mit CBD: Bevorzugen Sie Produkte, die kein Blüten‑Extrakt als Quelle nutzen (z. B. CBD‑Isolat bzw. nicht aus Infloreszenzen stammend) und führen Sie ein Analysezertifikat (COA) in Papierform mit, das THC‑Freiheit bzw. die CBD‑Quelle belegt. Das minimiert, aber eliminiert das Risiko nicht. (cosmeticsdesign-europe.com, gazzettaufficiale.it)
- Flugreisen: Packen Sie ggf. medizinisch verordnete Produkte im Handgepäck griffbereit; Flüssigkeiten unterliegen zusätzlich den Sicherheitsregeln. Ohne Verordnung riskieren Sie Beschlagnahme. (aifa.gov.it)
Kauf, Besitz und Konsum vor Ort
Seit April/Juni 2025 ist der offene Handel mit Hanf‑Blüten („cannabis light“) und daraus gewonnenen Derivaten (Extrakte, Harze, Öle) grundsätzlich untersagt. Die Norm verweist für Verstöße auf die Sanktionen des DPR 309/1990; „Konsum“ und „Besitz“ solcher Produkte sind nicht (mehr) durch die L. 242/2016 privilegiert. Praktisch bedeutet das: Ladenverkauf wie auch „Eigenbedarf“ mit Blüten/Derivaten ist rechtlich hochriskant. (gazzettaufficiale.it)
Orale CBD‑Zusammensetzungen aus Cannabis‑Extrakt sind Arzneimittel der Sezione B und nur gegen Einmal‑Rezept abgabefähig; die Einstufung wurde vom Verwaltungsgericht (TAR Lazio) am 16.04.2025 bestätigt. Ohne Rezept riskieren Händler und Käufer Beanstandungen. (gazzettaufficiale.it, biodiritto.org)
Unabhängig davon bleibt die EU‑Rechtsprechung relevant: Der EuGH schützt grundsätzlich den freien Verkehr rechtmäßig hergestellten CBDs. Für Ihren Alltag in Italien gilt aber: Halten Sie sich an die nationalen Vorgaben – an der Kasse oder bei einer Kontrolle zählt die italienische Rechtslage. (curia.europa.eu)
Praktische Tipps für CBD‑Nutzer/innen in Italien
- Dokumente mitführen: Rechnung/Quittung, Rezept (falls medizinisch), ausgedrucktes Analysezertifikat (COA) mit Angaben zu THC‑Gehalt und CBD‑Quelle. (aifa.gov.it)
- Vermeiden Sie „graue Zonen“: Keine Blüten, keine aus Blüten gewonnenen Extrakte/Harze/Öle – weder beim Kauf noch beim Mitbringen. (gazzettaufficiale.it)
- Bei medizinischer Anwendung: Vor Reiseantritt mit Arzt/Apotheke klären, welche Unterlagen benötigt werden; prüfen, ob eine italienische Verschreibung nötig ist. (aifa.gov.it)
- Öffentlich konsumieren? Unterlassen – insbesondere Rauchen/Vapen von „CBD‑Blüten“ kann als Drogenkonsum gewertet werden und zu Maßnahmen führen. (gazzettaufficiale.it)
FAQ – kurz beantwortet
Darf ich mein in Deutschland gekauftes CBD‑Öl (aus Blütenextrakt) nach Italien mitnehmen?
Nein. Seit 2025 sind Import/Transport von Blüten und daraus hergestellten Derivaten (inkl. Öle/Extrakte/Harze) verboten. (gazzettaufficiale.it)
Und rezeptfreie CBD‑Kapseln/Tropfen?
Wenn sie aus Cannabis‑Extrakt gewonnen sind, gelten sie in Italien als Arzneimittel (Sezione B) – ohne Einmal‑Rezept drohen Probleme. (gazzettaufficiale.it, aifa.gov.it)
CBD‑Kosmetik?
Als Inhaltsstoff in der EU (CosIng) gelistet; achten Sie darauf, dass das Produkt nicht aus verbotenen Blüten‑Derivaten stammt. Analysezertifikat mitführen. (cosmeticsdesign-europe.com, gazzettaufficiale.it)
Gilt EU‑Recht nicht „über“ italienischem Recht?
Der EuGH schützt den freien Warenverkehr von CBD – vor Ort setzen jedoch Behörden die nationalen Regeln durch. Auf der Reise und beim Kauf in Italien sollten Sie sich strikt an die italienische Rechtslage halten. (curia.europa.eu)
Quellen (Links)
- DL 11.04.2025, n. 48 („Decreto Sicurezza“) – Art. 18. (gazzettaufficiale.it)
- DM 27.06.2024 – CBD‑Oralia in Sezione B. (gazzettaufficiale.it)
- TAR Lazio, Sent. 7509/2025. (biodiritto.org)
- DPR 309/1990 (Testo unico stupefacenti) und Art. 45 (Abgaberegeln). (gazzettaufficiale.it, normattiva.it)
- EuGH C‑663/18 („Kanavape“). (curia.europa.eu)
- Cass. Sez. Unite 30475/2019 – „cannabis light“. (temi.camera.it)
- Legge 242/2016 (Hanfanbau). (gazzettaufficiale.it)
- AIFA – Regime di fornitura (u. a. RNR). (aifa.gov.it)
- CosIng‑Listing CBD in Kosmetika (Bericht). (cosmeticsdesign-europe.com)
Hinweis: Die Rechtslage entwickelt sich dynamisch. Prüfen Sie vor jeder Reise die verlinkten amtlichen Quellen und lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.
1 Kommentar
Bin schon länger CBD Nutzer und schätze die Wirkung sehr. Echt interessant, dass Italien da so entspannt ist, freut mich zu hören und nimmt einen die Sorgen für nächsten Italienurlaub!