Spermidin weltweit: Regulierung und Verfügbarkeit im globalen Überblick
Leila WehrhahnAktualisiert:Das Wichtigste in Kürze:
Spermidin ist ein natürliches Polyamin aus Lebensmitteln. In EU und Deutschland ist nur spermidinreicher Weizenkeimextrakt als neuartiges Lebensmittel zugelassen. Maximal 6 mg pro Tag. Nur für Erwachsene. Schwangere und Stillende ausgenommen. Keine Gesundheitsclaims. Achten Sie auf die genaue Bezeichnung und ggf. Glutenhinweis. Synthetische Salze sind nicht gelistet. USA Kanada Japan erlauben mehr Formen und Claims. Für Einfuhr in die EU gelten weiterhin die Novel Food Regeln.
Kurzüberblick: Spermidin ist ein natürlich vorkommendes Polyamin, das in Lebensmitteln (z. B. Weizenkeimen) und im menschlichen Körper vorkommt. In der Langlebigkeits‑Community steht es im Fokus, weil Forschungsarbeiten einen Zusammenhang mit zellulären Recyclingprozessen wie der Autophagie diskutieren – ohne dass daraus pauschale Wirksamkeitsversprechen abgeleitet werden dürfen. Dieser Artikel erklärt daher vor allem, welche Formen am Markt sind, wie die Rechtslage in Deutschland/EU im Vergleich zu anderen Ländern aussieht, und worauf Sie beim Kauf achten sollten. Wichtig für die EU/Deutschland: Für Spermidin sind derzeit keine spezifischen gesundheitsbezogenen Angaben zugelassen; krankheits- oder therapiebezogene Aussagen sind unzulässig und sollten auf Etikett sowie Werbung nicht vorkommen. EU‑Register zu nährwert‑ und gesundheitsbezogenen Angaben.
Spermidin ist ein natürlicher Stoff aus Lebensmitteln. In der EU sind Gesundheitsversprechen für Spermidin nicht erlaubt – hier geht es um Regeln und Verfügbarkeit, nicht um Wirkversprechen.
Welche Formen gibt es am Markt?
- Natürliche Extrakte: In der EU ist „spermidinreicher Weizenkeimextrakt (Triticum aestivum)“ als neuartiges Lebensmittel zugelassen – mit festgelegter Spezifikation, Kennzeichnung und Verzehrbedingungen. Union‑Liste neuartiger Lebensmittel (EU).
- Weitere Pflanzenquellen international: Produkte mit Soja‑, Reis‑ oder Buchweizen‑Extrakten sind global zu finden. Teilweise werden Keimlinge in spermidinhaltiger Nährlösung „angereichert“. Solche Verfahren sind in der EU rechtlich problematisch, wenn die Form nicht auf der Union‑Liste steht. Rechtliche Einschätzung zu angereicherten Keimlingen.
- Synthetische Spermidin‑Salze: Außerhalb der EU werden u. a. Spermidin‑Trihydrochlorid angeboten. In der EU ist diese Form nicht in der Union‑Liste aufgeführt; sie bräuchte eine eigene Zulassung, bevor sie in Lebensmitteln/NEM verwendet werden dürfte. EU‑Union‑Liste.
Merksatz: „Zugelassen in der EU“ bedeutet hier nicht „jedes Spermidin“. Zugelassen ist nur der definierte Weizenkeim‑Extrakt; andere Formen benötigen ein eigenes Verfahren.
In der EU ist aktuell nur spermidinreicher Weizenkeimextrakt geregelt. Synthetische Salze oder „angereicherte“ Keimlinge gelten ohne eigene Zulassung als nicht EU‑konform.
EU & Deutschland: Was ist legal, was muss auf dem Label stehen?
Status in der EU/Deutschland: „Spermidinreicher Weizenkeimextrakt (Triticum aestivum)“ ist als neuartiges Lebensmittel mit Spezifikation, Kennzeichnung und Höchstmengen zugelassen. Bedingung: Nahrungsergänzungsmittel für Erwachsene (Schwangere/Stillende ausgenommen), Tageshöchstmenge entsprechend max. 6 mg Spermidin pro Tag. Auf dem Etikett muss die Bezeichnung „spermidinreicher Weizenkeimextrakt“ stehen. EU‑Eintrag und Bedingungen.
Praktischer Label‑Check (für den Kauf in Deutschland)
- Steht als Zutat explizit „spermidinreicher Weizenkeimextrakt (Triticum aestivum)“? Ist die Dosierung auf ≤ 6 mg Spermidin/Tag begrenzt?
- Keine „Autophagie‑“ oder Krankheitsversprechen: Für Spermidin sind in der EU keine spezifischen Health Claims zugelassen. EU‑Register für Health Claims.
- Deutschland‑Spezifik: Nahrungsergänzungen sind Lebensmittel mit Anzeigepflicht beim BVL vor dem ersten Inverkehrbringen; es gibt keine behördliche Vorab‑Prüfung von Sicherheit/Claims – Käufer‑Check bleibt wichtig. BVL‑FAQ zu Nahrungsergänzungsmitteln.
Legal in DE/EU ist spermidinreicher Weizenkeimextrakt – bis 6 mg/Tag, für Erwachsene. Achten Sie auf korrekte Bezeichnung, Dosierung, keinen „Autophagie“-Claim und ggf. Glutenhinweis.
Vereinigtes Königreich (Großbritannien)
Großbritannien hat die Zulassung für „spermidinreichen Weizenkeimextrakt“ übernommen. Bedingungen: Erwachsene (ohne Schwangere/Stillende), max. 6 mg/Tag, identische Bezeichnung auf dem Etikett. Eintrag siehe GB‑Register für neuartige Lebensmittel.
In GB gelten die gleichen Eckpunkte wie in der EU: Weizenkeimextrakt ja, 6 mg/Tag, Erwachsene.
Vereinigte Staaten
- Kategorie: Dietary supplement. Es gibt keine generelle „Zulassung“, aber neue Nahrungsergänzungszutaten benötigen in der Regel eine 75‑Tage‑NDI‑Meldung an die FDA, sofern sie nicht bereits ausreichend in der Lebensmittelversorgung genutzt wurden. FDA‑Leitfaden zu NDI‑Notifications (März 2024).
- Belegstelle: Für „spermidinreichen Weizenkeimextrakt“ wurde eine GRAS‑Anzeige (GRN 889) eingereicht; die FDA stellte die Prüfung auf Antrag des Einreichers ein – es gibt kein „GRAS‑No‑Questions“-Schreiben. FDA‑GRAS‑Datenbank (GRN 889).
- Claims: US‑Produkte (inkl. synthetischer Spermidin‑Salze) dürfen Structure/Function‑Claims verwenden, müssen aber den standardisierten FDA‑Disclaimer tragen; die Aufsicht variiert. FDA zu Structure/Function‑Claims und FDA‑Hinweise zur Claim‑Notifizierung.
- Import in die EU/Deutschland: US‑Konformität legalisiert keine EU‑Inverkehrbringung; an der Grenze gelten weiterhin EU‑Novel‑Food‑Regeln. EU‑Union‑Liste.
In den USA sind Spermidin‑Produkte als Nahrungsergänzung erhältlich, teils mit synthetischen Salzen und S/F‑Claims. Für die EU‑Einfuhr bleibt aber EU‑Recht maßgeblich.
Kanada
Kanadische Produkte fallen unter das Natural Health Products‑System und erhalten eine NPN‑Nummer. Dies signalisiert eine behördliche Vorabprüfung im NHP‑Rahmen. Beispiel: Ein kombinierter Weizenkeim‑Spermidin‑Artikel zeigt eine NPN auf dem Label; Verbraucher können NPN und Zutatenliste als Compliance‑Hinweis prüfen. Beispielseite mit NPN‑Angabe.
Hinweis: In Kanada werden auch Produkte mit synthetischen Spermidin‑Salzen vermarktet. Prüfen Sie die NPN‑kennzeichnung und die genaue Stoffbezeichnung auf dem Etikett. Beispiel für einen synthetischen Spermidin‑Artikel.
Kanada vergibt NPN‑Nummern für Natural‑Health‑Produkte. Prüfen Sie NPN und die genaue Spermidin‑Form auf dem Label.
Japan
Japan nutzt das System der Foods with Function Claims (FFC): Unternehmen können funktionelle Angaben melden, wenn sie Sicherheits‑/Wirksamkeitsdossiers zusammenstellen. Es gibt keine pauschale „Spermidin‑Zulassung“ – Claims sind produktspezifisch und an das gemeldete Wording gebunden. Verbraucher können die CAA‑Datenbank konsultieren. CAA‑Seite zu FFC (機能性表示食品) und Überblick zu „Foods with Health Claims“.
Reisehinweis: Produkte mit FFC‑Claims sind in der EU nicht automatisch verkehrsfähig; für die Einfuhr und den Verkauf in der EU gelten weiterhin die Novel‑Food‑Regeln. EU‑Union‑Liste.
In Japan sind Claims nach Meldung möglich, aber produktbezogen. Diese Claims gelten nicht automatisch in der EU.
China
China reguliert neuartige Lebensmittel als „new food raw materials“. Öffentliche NHC‑Mitteilungen bis Mitte/zweite Jahreshälfte 2025 zeigen keine explizite Zulassung für Spermidin als isolierten/enrichierten Zusatzstoff (Stand: September 2025). Das Hinzufügen isolierten/enrichierten Spermidins zu Lebensmitteln dürfte eine NHC‑Genehmigung erfordern. Überblicksdaten liefern aktuelle NHC‑Monitoring‑Zusammenfassungen. Analyse aktueller NHC‑Mitteilungen (H1/2025).
Für China ist (Stand 09/2025) keine spezifische Spermidin‑Zulassung in öffentlichen NHC‑Listen auffindbar. Isoliertes Spermidin dürfte genehmigungspflichtig sein.
Australien/Neuseeland
- Lebensmittelpfad: Novel Foods werden über den FSANZ‑Code (Schedule 25) geregelt. Prüfen Sie vorab, ob „Spermidin“ bzw. eine konkrete Form in Schedule 25 gelistet ist – falls nicht, wäre eine Zulassung nötig. Schedule 25 – Permitted novel foods.
- Nahrungsergänzung/Arzneimittelpfad: TGA‑gelistete Medikamente dürfen nur zulässige Inhaltsstoffe enthalten. Marken und Verbraucher sollten die jeweils aktuelle Permissible Ingredients Determination prüfen. TGA‑Permissible Ingredients.
Als Lebensmittel ist eine Listung in Schedule 25 nötig; als „listed medicine“ muss der Stoff bei der TGA zulässig sein.
Verfügbarkeit im Kurzüberblick
- EU/Deutschland/UK: Rechtmäßig als Nahrungsergänzung, wenn auf spermidinreichem Weizenkeimextrakt basierend; Dosierung auf 6 mg/Tag begrenzt; Bezeichnungspflicht beachten. EU‑Union‑Liste, GB‑Register.
- USA/Kanada/Japan: Größere Formenvielfalt und Claims; prüfen Sie Regulatory‑Marker (FDA‑Disclaimer/NDI‑Historie in den USA; NPN in Kanada; CAA‑FFC‑Eintrag in Japan). FDA‑NDI‑Info • NPN‑Beispiel • CAA‑FFC‑Portal.
- Online‑Marktplätze: Häufig finden sich nicht‑EU‑konforme Formen (z. B. synthetische Salze oder „angereicherte Sprossen“). Für die EU‑Einfuhr gelten die Novel‑Food‑Regeln; solche Produkte können gestoppt werden. Juristische Einordnung.
Eine kuratierte Übersicht passender Produkte finden Sie in unserer Longevity‑Kollektion.
Qualitäts‑ und Sicherheits‑Checkliste (vor dem Kauf)
- Form verifizieren: In der EU sollte auf dem Etikett „spermidinreicher Weizenkeimextrakt“ stehen. Skepsis bei „Spermidin HCl/Spermidin 3HCl“ und sehr hohen Tagesdosen >6 mg. EU‑Union‑Liste.
- Dosierung/Zielgruppe: ≤6 mg/Tag, nur für Erwachsene; nicht für Schwangerschaft/Stillzeit. Bedingungen der Zulassung.
- Glutenhinweis: Weizenkeim‑Herkunft beachten.
- Unabhängige Analytik: Nach Prüfberichten zum Polyamingehalt fragen; Analysen zeigen deutliche Marken‑Variabilität. Analyse zur Spermidin‑Gehaltsvariabilität.
- Claims prüfen: In der EU gibt es keine zugelassenen Spermidin‑Health‑Claims (auch nicht „Autophagie“, Haare etc.). EU‑Health‑Claims‑Register.
- Import nach Deutschland: Auch bei legalem Auslandsverkauf können nicht‑konforme Novel Foods am Zoll hängen bleiben. Zudem besteht in Deutschland eine BVL‑Anzeigepflicht für Nahrungsergänzungen. BVL‑FAQ zu NEM.
Mini‑FAQ
- Ist Spermidin in Deutschland legal? Ja – als spermidinreicher Weizenkeimextrakt gemäß EU‑Zulassung (max. 6 mg/Tag; nur Erwachsene; nicht für Schwangerschaft/Stillzeit). EU‑Union‑Liste.
- Dürfen Marken „unterstützt Autophagie“ behaupten? Nein. Für Spermidin existieren in der EU keine autorisierten Health Claims; mechanistische Formulierungen mit Gesundheitsbezug sind unzulässig. EU‑Health‑Claims‑Register.
- Sind synthetische Spermidin‑Salze in der EU erlaubt? Nicht gelistet; sie bräuchten eine eigene Zulassung, bevor sie in Lebensmitteln/NEM eingesetzt werden dürfen. Union‑Liste.
- US/Japan‑Produkte mitbringen? Der private Import legalisiert EU‑weit nicht die Inverkehrbringung; nicht‑konforme Formen/Claims können untersagt werden. CAA‑Hinweise zu Health‑Claim‑Systemen (Japan).
Lebensmittelquellen vs. Supplement (kurzer Einschub)
Spermidin kommt natürlicherweise in Weizenkeimen, Hülsenfrüchten, einigen Käsesorten und Pilzen vor. Der Gehalt variiert stark; Waschen/Kochen kann die Polyaminmengen teils deutlich reduzieren. Ein abwechslungsreiches, pflanzenbetontes Ernährungsmuster liefert ohnehin verschiedene Polyamine – ohne die Erwartungen zu überhöhen. Überblick zu Gehalten und Koch‑Einfluss: Fachübersicht zu Polyaminen in Lebensmitteln und Zubereitungseinfluss.
Spermidin steckt in etlichen Lebensmitteln; Gehalte schwanken und können beim Kochen sinken. Ernährung bleibt die Basis – Supplemente sind optional.

