So wählen Sie hochwertige NMN-Präparate: Die umfassende Kaufberatung
Leila WehrhahnAktualisiert:Das Wichtigste in Kürze:
NMN ist in der EU Novel Food und nicht zugelassen. Verkauf als Nahrungsergänzung ist daher grundsätzlich nicht erlaubt. Alternative: Nicotinamid Ribosidchlorid NR, meist bis 300 mg pro Tag für Erwachsene. Studien zeigen Anstieg von NAD+ im Blut. Klinische Effekte sind uneinheitlich. Langzeitdaten fehlen. Prüfen Sie CoA je Charge, Labor mit ISO 17025, Reinheit ab 98 Prozent per HPLC, EU Grenzwerte für Schwermetalle, kein E171, opake dichte Verpackung. Stand 11.09.2025.
Ein pragmatischer Kaufberater für Deutschland: Dieser Leitfaden hilft Ihnen, NMN-Produkte (Nicotinamid‑Mononukleotid) sachlich zu beurteilen – von Reinheit und Zertifikaten bis zu EU‑Rechtslage, Sicherheit und Alternativen. Am Ende können Sie Etiketten und CoAs prüfen, die aktuelle Rechtslage in Deutschland/EU vs. USA einordnen, Nutzen und Risiken realistisch bewerten und sinnvolle Alternativen abwägen. Stand: 11. September 2025. Nicht-medizinische Beratung.
Schnelle Erkenntnisse (für Leser in Deutschland – Stand 11. September 2025)
- Recht in der EU/Deutschland: NMN ist im EU‑Novel‑Food‑Statuskatalog als Novel Food gelistet und steht (in der konsolidierten Unionsliste) nicht als zugelassener Novel‑Food‑Eintrag. Das bedeutet: NMN darf als Lebensmittel/Nahrungsergänzung in der EU grundsätzlich nicht vermarktet werden, solange keine spezifische Zulassung vorliegt. Unterschiede in der Durchsetzung sind möglich; Käufer sollten das wissen. Siehe den Eintrag „Nicotinamide mononucleotide“ im EU‑Statuskatalog und die Unionsliste zugelassener Novel Foods.
- Zulässige Alternative in der EU: Nicotinamid‑Ribosidchlorid (NR) ist als Novel Food zugelassen (typisch bis 300 mg/Tag bei Erwachsenen; abweichende Werte für Schwangerschaft/Stillzeit). Details in der EFSA‑Stellungnahme.
- USA: Die FDA wendet seit Ende 2022 die „Drug‑Preclusion“-Klausel auf NMN an. Das schafft Unsicherheit (inkl. Plattformbeschränkungen), betrifft vor allem US‑Anbieter – erklärt aber schwankende Online‑Verfügbarkeit, ändert jedoch nichts an EU‑Regeln. Hintergrundbericht: Nutraceuticals World.
In der EU ist NMN nicht als Nahrungsergänzung zugelassen; NR ist es. In den USA herrscht wegen FDA-Regeln Unsicherheit – das ändert in der EU nichts.
NMN in 90 Sekunden: Was es ist – und was nicht
NMN ist ein Vorläufer von NAD+ (Nicotinamid‑Adenin‑Dinukleotid). Viele „Longevity“-Versprechen leiten sich daraus ab, dass höhere NAD+‑Spiegel Zellprozesse beeinflussen. Humanstudien zeigen konsistent: orale NMN‑Gaben erhöhen NAD+ im Blut oder eng verwandte Metabolite (überwiegend 250–900 mg/Tag über 4–12 Wochen). Bei funktionellen Endpunkten sind die Ergebnisse gemischt: Es gibt Signale für Gehgeschwindigkeit und Schlafqualität bei Älteren, während sich zentrale Stoffwechselmarker häufig nicht signifikant verbessern. Einzelne RCTs berichten positive Effekte auf die Muskel‑Insulinsensitivität in prädiabetischen Frauen; Replikationen stehen aus. Kurzfristig wird NMN in Studien gut vertragen (Dosen bis etwa 1.250 mg/Tag); robuste Langzeitdaten fehlen. Quelle
NMN kann NAD+ im Blut erhöhen. Erste Funktionsvorteile sind möglich, aber nicht gesichert; Langzeitnutzen und -sicherheit müssen besser belegt werden.
Rechtslage und Compliance in Deutschland/EU
Status in der EU
Der EU‑Novel‑Food‑Statuskatalog führt „Nicotinamide mononucleotide (purity is 95–99%)“ seit 11. Oktober 2022 als „Novel food“. NMN findet sich (Stand 21. Juli 2025 konsolidierte Fassung) nicht in der Unionsliste zugelassener Novel Foods. Konsequenz: Ohne Zulassung darf NMN im EU‑Binnenmarkt in der Regel nicht als Lebensmittel/Nahrungsergänzung vermarktet werden. Vorsicht bei Shops, die NMN EU‑Konsumenten als Supplement anbieten oder mit „nicht für den menschlichen Verzehr“ etikettieren – das umgeht nicht die Lebensmittelregeln.
Zulässige Alternative in der EU
Nicotinamid‑Ribosidchlorid (NR) ist als Novel Food mit klar definierten Bedingungen zugelassen (z. B. bis zu 300 mg/Tag für Erwachsene; abweichende Empfehlung für Schwangere/Stillende). Siehe die EFSA‑Bewertung.
US‑Kontext (warum Sie online trotzdem NMN sehen)
Die FDA stufte 2022 NMN unter „drug preclusion“ ein. Das führte zu Rücknahmen auf Plattformen und fortlaufenden Verbandsklagen; manche US‑Anbieter verkaufen weiter über eigene Shops. Das erklärt widersprüchliche Online‑Signale, ändert aber die EU‑Rechtslage nicht. Hintergrund: Bericht zur FDA‑Position. Einen ausführlichen Überblick zur NMN‑Verfügbarkeit und Rechtslage in USA, EU und Asien finden Sie in unserem Hintergrundartikel.
Hinweis: Befolgen Sie immer nationales/EU‑Recht und sprechen Sie bei Vorerkrankungen, Medikamenten oder Schwangerschaft/Stillzeit mit medizinischen Fachpersonen.
Die 10‑Punkte‑Qualitäts‑Checkliste für NMN (und andere NAD+‑Booster)
Drucken oder speichern Sie diese Liste, bevor Sie ein Produkt kaufen.
- Wirkstoffidentität: Achten Sie auf „β‑Nicotinamid‑Mononukleotid (β‑NMN)“ mit transparenter mg‑Angabe je Portion. Keine „Proprietary Blends“, die die NMN‑Menge verbergen.
- Unabhängige Prüfung + chargenspezifisches CoA: Das CoA sollte Produktname, Charge/Losnummer, Probenahmedatum, Testmethoden, Laborname/Kontakt, Unterschrift/Datum enthalten. Bevorzugen Sie Labore mit ISO/IEC 17025‑Akkreditierung (DAkkS) oder gleichwertige ILAC‑Anerkennung – ISO 17025 bestätigt Kompetenz und valide Methoden.
- Reinheit + Assay‑Methode: HPLC (oder HPLC‑MS) mit ≥98 % β‑NMN ist üblich; prüfen Sie das Impuritätenprofil, speziell Nicotinamid (NAM). Hintergrund: unter Wärme/Alkali kann NMN zerfallen; NAM ist ein gängiges Abbauprodukt. HPLC‑Stabilitätsdaten.
- Schwermetalle (EU‑Grenzen für Nahrungsergänzungen): Das CoA sollte ICP‑MS‑Ergebnisse vs. Verordnung (EU) 2023/915 zeigen: Blei ≤3,0 mg/kg; Cadmium ≤1,0 mg/kg; Quecksilber ≤0,10 mg/kg (Kategorie Nahrungsergänzungen). Quelle: konsolidierte Fassung 2024.
- Mikrobiologie: Gesamtkeimzahl, Hefe/Schimmel und Abwesenheit relevanter Pathogene (z. B. Salmonella) im Fertigprodukt testen lassen; Orientierung bieten die EU‑Leitlinien zu mikrobiologischen Kriterien.
- Restlösungsmittel: Bei (chemo‑)enzymatischer Synthese Restlösungsmittel-Daten gemäß ICH Q3C (R9) anfordern.
- Hilfsstoffe: Vermeiden Sie verbotene oder unnötige Farbstoffe/Opazifier. Titandioxid (E171) ist in EU‑Lebensmitteln/NEM seit 7. August 2022 verboten; kaufen Sie keine NMN‑Produkte mit E171. Quelle: Regulation (EU) 2022/63.
- Stabilität, Verpackung, Lagerung: Fragen Sie nach Stabilitätsdaten; NMN ist empfindlich gegenüber Hitze und Alkali. Bevorzugen Sie lichtundurchlässige, luftdichte Gebinde mit Trockenmittel; kühl und trocken lagern. Stabilitätsbefunde.
- Label‑Transparenz & Claims: Klare Dosierung, Hilfsstoffe, Herstellland, Kontaktangaben. Misstrauen Sie Anti‑Aging‑Heilsversprechen oder Krankheitsbezug – das ist nicht konform.
- Plattform & Verkäuferprüfung: Seien Sie vorsichtig bei Marktplätzen mit wechselnden Händlern. Bestehen Sie auf aktuellen, unabhängigen CoAs für das Fertigprodukt (nicht nur Rohstoff). Eine unabhängige Untersuchung fand häufige Abweichungen von Deklarationsmengen bei NMN‑Produkten. Bericht zu Label‑Abweichungen.
CoA in 3 Minuten lesen
Anatomie eines vertrauenswürdigen CoA (Certificate of Analysis)
- Chargen-/Losnummer: Muss exakt zur Flasche passen.
- Assay: HPLC oder HPLC‑MS; Ziel ≥98 % β‑NMN; „β“‑Anomer vermerken.
- Identität: NMR/MS akzeptabel; ideal mit Spektrum/Referenz.
- Impuritäten: NAM‑Gehalt und verwandte Substanzen; Restlösungsmittel gemäß ICH Q3C.
- Kontaminanten: ICP‑MS vs. EU 2023/915 (Blei, Cadmium, Quecksilber); Mikrobiologie nach EU‑Erwartungen (z. B. 2073/2005).
- Laborakkreditierung: ISO/IEC 17025 (DAkkS in DE oder ILAC‑gleichwertig); Laborkontakt/Unterschrift.
Mehr zur Mikro- und Kontaminantensystematik siehe die EU‑Seiten zu Kontaminantengrenzen, Mikrobiologischen Kriterien und ISO 17025.
Darreichungsformen & Claims: Was zählt, was nicht
Kapseln vs. Pulver vs. „liposomal“/„sublingual“: Es gibt bislang nur begrenzte direkte Human‑Vergleiche der Bioverfügbarkeit verschiedener NMN‑Formen. Skepsis ist angebracht, wenn sich Marketing auf „überlegene Aufnahme“ beruft ohne peer‑reviewte Human‑Daten. Als Dosis‑Kontext dienen die RCTs oben (typisch 250–900 mg/Tag, 4–12 Wochen). Quelle
„Stabilisiertes NMN“: Entscheidend sind harte Stabilitätsdaten (beschleunigt/real‑time) und geeignete Verpackung (opak, luftdicht, Trockenmittel). HPLC‑Stabilitätsarbeit zeigt u. a. NAM‑Bildung unter Hitze/Alkali.
Evidence & Dosierungskontext
- Typische Studienbereiche: 250–900 mg/Tag über 4–12 Wochen; robuste NAD+‑Anstiege im Blut; gemischte Ergebnisse bei Funktion/Metabolik. Studien‑Übersicht 2022.
- Spezielle Populationen: Für Schwangerschaft/Stillzeit sowie viele chronische Erkrankungen fehlen robuste Daten – ärztliche Rücksprache ist ratsam.
- Interaktionen: Bei Tumorerkrankungen oder komplexen Medikationsregimen gilt besondere Vorsicht wegen theoretischer NAD+‑Wechselwirkungen – oncologische Abklärung empfohlen.
- Sicherheitsbild: Kurzfristig gute Verträglichkeit bis etwa 1.250 mg/Tag; Langzeitdaten limitiert. Sicherheits‑RCT (4 Wochen, 1.250 mg).
- Aktuelle RCT‑Signale: Ältere Erwachsene: Verbesserungen bei Gehgeschwindigkeit/Schlafqualität (12 Wochen, 250 mg/Tag); Trend zu geringerer arterieller Steifigkeit bei 250 mg/Tag ohne Signifikanz. GeroScience 2024; Sci Rep 2023.
- Metaanalyse 2024: Überwiegend gesunde Erwachsene, kurze Dauer: keine signifikanten Effekte auf Nüchternglukose, Insulin, HbA1c, Lipide. Systematischer Review (2024).
Für gesunde Erwachsene zeigen RCTs v. a. NAD+-Anstiege; klinische Vorteile sind uneinheitlich. Die beste Evidenz bleibt bisher kurzzeitig und begrenzt.
Rote Flaggen – so vermeiden Sie Fehlkäufe
- Kein chargenspezifisches CoA oder nur ein Rohstoff‑CoA.
- Keine Reinheitszahl oder fehlende Assay‑Methode (HPLC/HPLC‑MS).
- Überzogene Heilsversprechen („Alterung rückgängig machen“, Krankheitsbehandlung).
- Verbote missachtet (z. B. E171/Titandioxid in EU‑Produkten). EU‑Verbot Titandioxid.
- „Zu gut um wahr zu sein“-Preise, vage Firmendaten, keine ladungsfähige Anschrift.
- Marktplätze mit wechselnden Händlern; verlangen Sie unabhängige Fertigprodukt‑Tests (häufige Label‑Abweichungen dokumentiert). Qualitäts-Studie.
Wenn NMN nicht machbar ist (rechtlich/qualitativ): clevere Alternativen
- NR‑Chlorid (EU‑zugelassen): Ein NAD+‑Vorläufer mit klaren Einsatzbedingungen (bis 300 mg/Tag Erwachsene; differenziert für Schwangerschaft/Stillzeit). Wenden Sie die oben stehende Qualitäts‑Checkliste gleichermaßen an (CoA, EU 2023/915, 2073/2005; ICH Q3C). EFSA‑Beurteilung.
- Fundament für „Longevity“: Schlafqualität, regelmäßige Bewegung (insbesondere VO2max‑Training), ausreichende Proteinzufuhr, gesunde Körperzusammensetzung, Blutdruck‑ und Lipidmanagement. Diese Faktoren haben die stärkste Evidenzbasis – und sind legal, sicher und kosteneffizient.
Eine kuratierte Auswahl passender Produkte finden Sie in unserer Longevity‑Kollektion.
Entscheidungsbaum: Soll ich dieses NMN‑Produkt kaufen?
- EU‑Legalität: Wird NMN als Nahrungsergänzung in der EU angeboten? – Wenn ja: Kauf abbrechen (kein zugelassenes Novel Food). Wenn es sich um NR handelt: weiter zu Qualität.
- CoA vorhanden? Chargenspezifisch, vollständig (Assay, Methoden, Laborsiegel)? – Wenn nein: Kauf abbrechen.
- Reinheit/Impuritäten: HPLC/HPLC‑MS ≥98 % β‑NMN; NAM und verwandte Substanzen ausgewiesen? – Wenn nein: kritisch.
- Kontaminanten: ICP‑MS mit EU‑Grenzvergleich (Blei ≤3,0; Cd ≤1,0; Hg ≤0,10 mg/kg) und Mikro‑Prüfung ohne Pathogene? – Wenn nein: Kauf abbrechen.
- Stabilität & Verpackung: Opaque, luftdicht, Trockenmittel; Lagerempfehlung kühl/trocken; ideal mit Stabilitätsdaten? – Wenn nein: kritisch.
- Ansprüche & Anbieter: Keine Anti‑Aging‑Heilsversprechen, klare Anbieterangaben, realistische Preise – sonst Finger weg.
Praxis: So prüfen Sie Etikett & CoA binnen 5 Minuten
- Macht die Dosis Sinn (typisch 250–900 mg/Tag in Studien)?
- Stimmt die Chargennummer auf Flasche und CoA überein?
- Ist das Labor ISO/IEC 17025‑akkreditiert (DAkkS/ILAC)?
- Gibt es HPLC/HPLC‑MS‑Assay mit β‑Anomer‑Bestätigung und Impuritätenprofil (inkl. NAM)?
- Liegen ICP‑MS‑Schwermetalle und Mikro‑Tests vor – mit EU‑Grenzvergleich?
- Ist E171/Titandioxid ausgeschlossen? Stehen alle Hilfsstoffe drauf?
Transparenz & Quellenhinweise
Rechtliche Aussagen sind mit EU‑Primärquellen belegt; Studiendaten stammen aus randomisierten Studien, Reviews und einer aktuellen Metaanalyse. Wir vermeiden absolute Nutzenversprechen und bewerten Evidenz nüchtern. Mehr dazu

