Ist CBD Öl in Spanien legal?

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Legaler Status von CBD
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Unbekannt

Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Hinweis: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfe vor deiner Reise stets die aktuellsten amtlichen Quellen und beachte, dass Kontrollen und Auslegung vor Ort variieren können.

Das Wichtigste in Kürze

Bereich Kurzfazit Worauf achten?
Einfuhr (Flug/Auto) Kleine Eigenmengen an legalen CBD‑Produkten sind grundsätzlich möglich; Flüssigkeiten im Handgepäck nur ≤100 ml/Behälter. Medikamente mit Betäubungsmitteln/ Psychotropika nur mit AEMPS‑Genehmigung. Kosmetik/Topicals sind unkritischer als „Foods“. Originalverpackung, Kaufbeleg, CoA mit THC‑Wert (am besten 0,00 %), Flüssigkeitsregeln beachten; Arzneien nur mit Nachweis/ggf. AEMPS‑Erlaubnis. (aena.es, aemps.gob.es, sede.agenciatributaria.gob.es)
Kauf vor Ort CBD‑Kosmetik ist grundsätzlich möglich, sofern keine verbotenen Cannabis‑Extrakte/Harze und kein THC enthalten sind. CBD‑Lebensmittel werden von den spanischen Lebensmittelbehörden nicht als verkehrsfähig angesehen. Nur vertrauenswürdige Shops; bei Kosmetik auf INCI Cannabidiol achten, keine arzneilichen Heilversprechen; bei als „Lebensmittel“ beworbenen CBD‑Produkten Vorsicht. (eur-lex.europa.eu, aesan.gob.es)
Besitz/Konsum CBD ist kein Betäubungsmittel; dennoch kann öffentlicher Konsum/„Blüten“-Rauchen Probleme auslösen, da Cannabis/Harz/Extrakte unabhängig vom THC‑Gehalt betäubungsmittelrechtlich erfasst sind. Kein Konsum in der Öffentlichkeit; privat konsumieren. „CBD‑Blüten“ sind besonders risikobehaftet. (curia.europa.eu, aemps.gob.es)
Öffentlicher Raum Besitz/Konsum von Drogen in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldrahmen (Art. 36.16 LOPSC). Auch wenn CBD kein „Droge“ ist, können Verwechslungen vorkommen – besonders bei Blüten. (boe.es)
Fahren Strikte „Null‑Toleranz“ gegenüber Drogen am Steuer (Präsenzprinzip). Bei THC‑Nachweis drohen 1.000 € und 6 Punkte (administrativ) bzw. Strafbarkeit bei Beeinflussung. Nur THC‑freie Produkte verwenden; Vollspektrum kann Spuren enthalten. (boe.gob.es, dgt.es)

Rechtliche Grundlinien in Spanien

CBD (Cannabidiol) ist nach europäischer Rechtsprechung kein Betäubungsmittel. Der Europäische Gerichtshof (C‑663/18 „Kanavape“) stellte 2020 klar, dass CBD – unabhängig von seiner Herkunft – nicht als Suchtstoff nach den UN‑Konventionen einzustufen ist und sich am Grundsatz des freien Warenverkehrs orientiert. (curia.europa.eu)

Gleichzeitig gilt in Spanien: Cannabis, seine Harze sowie Extrakte und Tinkturen sind als Estupefacientes eingestuft; deren Herstellung, Verkehr und Nutzung sind auf medizinische/ wissenschaftliche Zwecke begrenzt und genehmigungspflichtig (AEMPS). Industriehanf (Faser/Samen) ist agrarisch zulässig; die Nutzung der Blüten bzw. die Extraktion von Cannabinoiden erfordert jedoch in der Regel eine AEMPS‑Autorisierung. (aemps.gob.es)

Strafrechtlich ahndet der Código Penal u. a. Anbau/Elaboration/Handel mit Betäubungsmitteln (Art. 368 ff.). Unabhängig davon sanktioniert Art. 36.16 der Ley Orgánica 4/2015 den Konsum oder Besitz von Drogen in der Öffentlichkeit verwaltungsrechtlich (Bußgeld). (boe.es)

Fahren: Die spanische Verkehrsgesetzgebung verbietet das Führen von Fahrzeugen bei Präsenz von Drogen im Organismus (Ausnahme: ärztlich verordnete Substanzen bei Fahrtüchtigkeit). Kontrollen erfolgen u. a. per Speicheltest; positive Tests ziehen Bußgelder und Punkte nach sich. (boe.gob.es, dgt.es)

Einfuhr nach Spanien (inkl. Flugreise)

  • Flüssigkeiten im Handgepäck: max. 100 ml je Behälter, in 1‑Liter‑Beutel. CBD‑Öle (Kosmetik) sind als Flüssigkeiten zu behandeln. (aena.es)
  • Medikamente: Persönliche Medikation ist erlaubt; bei betäubungsmittel‑/psychotropen Wirkstoffen ist vor Einreise eine AEMPS‑Genehmigung erforderlich. Führe Rezept/Arztbrief mit. (aemps.gob.es)
  • Kosmetik/Produkte für den Eigenbedarf: Zollrechtlich meist unproblematisch; im Zweifel Nachweise (Rechnung, CoA) mitführen. (sede.agenciatributaria.gob.es)

Einfuhr-Checkliste (empfohlen)

Unterlage/Item Warum sinnvoll?
Originalverpackung + Kaufbeleg Zeigt kommerzielle Herkunft und Zweck (z. B. Kosmetik).
Ausgedrucktes Analysezertifikat (CoA) mit Batch‑Nr. Belegt CBD‑Gehalt und idealerweise nicht nachweisbares THC (0,00 %).
Rezept/Arztbrief (nur bei Arznei‑CBD) Pflichtunterlage für problemlose Einreise; ggf. AEMPS‑Genehmigung notwendig. (aemps.gob.es)
Flüssigkeitsbeutel (Flug) Erfüllt die Sicherheitsvorgaben für Handgepäck. (aena.es)

Kauf von CBD‑Produkten in Spanien: Was ist realistisch?

1) Kosmetika (Cremes, Topicals, „CBD‑Öl“ als Hautöl)

In der EU sind in Kosmetika Betäubungsmittel i. S. d. Einheits‑Übereinkommens verboten (Anhang II, Eintrag 306). Reines Cannabidiol ist nicht als Betäubungsmittel gelistet; entscheidend sind Herkunft/THC‑Freiheit und dass keine verbotenen Cannabis‑Extrakte/Harze eingesetzt werden. In Spanien überwacht die AEMPS die Konformität. (eur-lex.europa.eu)

2) Lebensmittel/Nahrung

Die spanische Lebensmittelbehörde AESAN weist seit 2022 darauf hin, dass CBD‑haltige Erzeugnisse als Lebensmittel derzeit nicht in den Verkehr gebracht werden sollen; Behörden gehen gegen Angebote vor. Für Reisende heißt das: „CBD‑Gummis“/Shots o. ä. sind riskant – greife lieber zu Kosmetik/Topicals. (aesan.gob.es)

3) „CBD‑Blüten“

Besonders heikel: Blüten sehen/duften wie Cannabis. Behörden stützen sich darauf, dass Cannabis/Harz/Extrakte (unabhängig vom THC‑Gehalt) betäubungsmittelrechtlich erfasst sind; die Vermarktung zu Konsumzwecken ist unzulässig. Auch privat mitgeführte „CBD‑Blüten“ können zu Sicherstellungen/Tests führen. Empfehlung: Nicht kaufen/mitführen. (aemps.gob.es)

Besitz und Konsum

  • Privat: CBD ist kein Betäubungsmittel; bei THC‑freien Produkten ist privater Gebrauch unauffällig. (curia.europa.eu)
  • Öffentlich: Konsum/Besitz von Drogen in der Öffentlichkeit ist eine Ordnungswidrigkeit (Art. 36.16). Bei Verwechslung (z. B. Blüten) drohen Bußgelder – meide öffentlichen Konsum. (boe.es)
  • Fahrzeug/abgestellter PKW: Innenministerium wies 2025 an, reinen Besitz/Konsum in geparkten Privatfahrzeugen (ohne Hinweise auf Handel) nicht zu ahnden; Praxis im Wandel und teils umstritten – verlasse dich nicht darauf. (cadenaser.com)

CBD und Fahren

Am Steuer gilt das „Präsenzprinzip“: Wird THC nachgewiesen, drohen 1.000 € und 6 Punkte (administrativ); bei Beeinflussung auch Strafbarkeit. Verwende nur THC‑freie Produkte; Vollspektrum kann Spuren enthalten, die Schnelltests anschlagen lassen. (boe.gob.es, dgt.es)

Regionale Praxisunterschiede

Autonome Gemeinschaften und Städte setzen Schwerpunkte unterschiedlich, aber Straf‑/Ordnungsrecht ist staatlich. Frühere Regionalgesetze zu „Cannabis‑Clubs“ (Navarra 2014, Katalonien 2017) wurden vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt; Kommunen (z. B. Barcelona) gehen aktuell verschärft gegen Clubs vor. Für CBD‑Touristen heißt das: öffentliche Zurückhaltung und private Nutzung. (hj.tribunalconstitucional.es, boe.es, elpais.com)

Medizinische Nutzung: zugelassene Arzneimittel

  • Epidyolex (Cannabidiol, Lösung) ist EU‑weit zugelassen (u. a. bei Dravet/Len­nox‑Gastaut, TSC); in Spanien in der AEMPS‑Datenbank gelistet. (cima.aemps.es)
  • Sativex (THC/CBD Mundspray) ist in Spanien zugelassen (Spastik bei MS). (cima.aemps.es)
  • Anbau/Verarbeitung zu medizinischen Zwecken erfordert eine AEMPS‑Lizenz; die Liste der autorisierten Unternehmen ist veröffentlicht. (aemps.gob.es)

Praxis‑Tipps für Urlaub und Alltag

  • Bevorzuge THC‑freie Produkte (CoA mit „nicht nachweisbar“). Führe CoA (de/en/es), Kaufbeleg und Originalverpackung mit.
  • Nutze CBD privat. Kein Rauchen/Vapen in der Öffentlichkeit. Blüten meiden.
  • Im Flugzeug: Flüssigkeitsregeln beachten; empfindliche Produkte ggf. im Aufgabegepäck sicher verpacken. (aena.es)
  • Arzneilicher Einsatz: mit Arztbrief/Verordnung reisen; bei kontrollierten Wirkstoffen vorher AEMPS‑Erlaubnis einholen. (aemps.gob.es)
  • Am Steuer: Strikte THC‑Nulltoleranz – bei Kontrollen drohen Tests; Vollspektrum meiden. (dgt.es)

FAQ

Darf ich „CBD‑Blüten“ aus Deutschland mitbringen?

Davon ist dringend abzuraten. Cannabis/Harz/Extrakte sind in Spanien unabhängig vom THC‑Gehalt betäubungsmittelrechtlich erfasst; Blüten verursachen regelmäßig Probleme (Sicherstellung, Tests). (aemps.gob.es)

Gibt es einen allgemeinen THC‑Grenzwert in Verbraucherprodukten?

Für den Endverbrauch existiert kein pauschaler nationaler THC‑Grenzwert, der Besitz/Verkauf automatisch „legal“ machen würde. Für Kosmetika gilt das Betäubungsmittelverbot; sichere Wahl sind Produkte mit nicht nachweisbarem THC. (eur-lex.europa.eu)

Ist CBD selbst legal?

Ja – CBD ist kein Betäubungsmittel (EuGH). Gleichwohl bleiben cannabisbezogene Rohstoffe/Extrakte und öffentlicher Konsum heikel. (curia.europa.eu)

Was ist, wenn ich privat im Auto konsumiere?

2025 wurde angewiesen, Konsum/Besitz in geparkten Privatfahrzeugen nicht zu sanktionieren; das ist jedoch umstritten und kann sich ändern. Verlasse dich nicht darauf – nutze besser Wohnung/Hotel. (cadenaser.com)

Primärquellen (Auswahl): Código Penal Art. 368 ff.; Ley Orgánica 4/2015 Art. 36.16; AEMPS‑Hinweise zu Cannabis/Anbau; EU‑Kosmetikrecht (Anhang II, Eintrag 306); EuGH C‑663/18; AEMPS CIMA (Epidyolex/Sativex); DGT/BOE zur Drogen‑Präsenz am Steuer; AESAN‑Hinweislage zu CBD‑Erzeugnissen. (boe.es, aemps.gob.es, eur-lex.europa.eu, curia.europa.eu, cima.aemps.es, boe.gob.es, dgt.es, aesan.gob.es)

Keine Rechtsberatung; bei Zweifeln fachkundigen Rat in Spanien einholen.

1 Kommentar

Wusste nich das es in Spanien so streng is, echt gut zu wissen vorm nächsten Urlaub danke!

Kalina

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