Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?
Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:
- CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
- CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
- CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
- CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
- CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.
Kurzzusammenfassung
- CBD selbst gilt in der EU nicht als Betäubungsmittel. Entscheidend sind Produktkategorie, THC-Restgehalt und ob Pflanzenmaterial enthalten ist. (eur-lex.europa.eu)
- Import von Cannabis (inkl. CBD-Blüten/-pflanzenteilen) nach Deutschland bleibt für Privatpersonen verboten – auch in „kleinen Mengen“. Cannabissamen dürfen nur aus EU-Mitgliedstaaten zum privaten Eigenanbau eingeführt werden. (zoll.de)
- Besitz/Konsum von Cannabis in Deutschland: für Erwachsene unter Auflagen erlaubt (z. B. bis 25 g öffentlich; Konsumverbote u. a. in Fußgängerzonen 7–20 Uhr und in Sichtweite von Schulen/Kitas/Sportstätten). (bundesregierung.de, tagesschau.de)
- CBD in Lebensmitteln wird in Deutschland von den Behörden regelmäßig beanstandet (oftmals „nicht verkehrsfähig“). Kosmetik mit CBD ist grundsätzlich möglich, sofern keine verbotenen Cannabis-Bestandteile verwendet werden und alle Kosmetikregeln eingehalten sind. (bvl.bund.de, op.europa.eu)
- Fahren: seit 22.08.2024 gilt ein gesetzlicher THC‑Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum; absolutes Verbot von Mischkonsum mit Alkohol; strengere Regeln für Fahranfänger/unter 21. (bmdv.bund.de)
Grundlagen: Was ist in Deutschland rechtlich maßgeblich?
CBD ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C‑663/18 „Kanavape“) kein Suchtstoff; nationale Beschränkungen müssen verhältnismäßig sein und den freien Warenverkehr (Art. 34/36 AEUV) beachten. (eur-lex.europa.eu)
Deutschland unterscheidet seit 2024 zwischen Konsumcannabis (KCanG) und medizinischem Cannabis (MedCanG). Pflanzenteile/Blüten – also auch „CBD‑Blüten“ – fallen unter das KCanG; Verkauf an Verbraucher außerhalb der gesetzlich erlaubten Kanäle (z. B. Anbauvereinigungen) ist verboten. (bundesregierung.de, gesetze-im-internet.de)
Kauf, Besitz und Konsum in Deutschland
- Besitzmengen: bis 25 g in der Öffentlichkeit; zu Hause bis 50 g; bis zu 3 Cannabispflanzen pro erwachsener Person. (bundesregierung.de)
- Konsumverbote: u. a. in Sichtweite (100 m) von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Sportstätten; in Fußgängerzonen zwischen 7–20 Uhr; nicht in unmittelbarer Gegenwart Minderjähriger. (tagesschau.de)
- Bezug über Anbauvereinigungen („Cannabis‑Clubs“) ist möglich, sofern im jeweiligen Bundesland zugelassen; Vor-Ort-Konsum in Vereinen ist verboten. (bundesregierung.de)
Wichtig für CBD‑Nutzer: Produkte mit Pflanzenmaterial (Blüten, zerkleinerte Teile) gelten als Cannabis nach KCanG, unabhängig vom THC‑Gehalt. Der freie Verkauf solcher „CBD‑Blüten“ an Endverbraucher ist untersagt; Besitz ist nur im gesetzlichen Rahmen erlaubt. (bundesregierung.de)
Was ist bei Produktkategorien zu beachten?
- CBD‑Lebensmittel/Nahrungsergänzungen: Die Lebensmittelüberwachung stuft CBD‑haltige Produkte regelmäßig als nicht verkehrsfähig ein; entsprechende Produkte werden häufig beanstandet/untersagt. Verbraucher treffen in der Praxis zwar Angebote an, müssen aber mit behördlichen Maßnahmen rechnen. (bvl.bund.de)
- CBD‑Kosmetik (z. B. Cremes, Seren): Möglich, wenn keine verbotenen Cannabis‑Bestandteile (Cannabis/Harz/Extrakte i. S. der Verbotsliste) eingesetzt werden und alle Kosmetikpflichten (Sicherheitsbewertung, Kennzeichnung etc.) erfüllt sind. Reines Cannabidiol als Inhaltsstoff ist nicht per se verboten. (op.europa.eu)
- CBD‑Arzneimittel: Für medizinische Anwendungen sind nur zugelassene Arzneimittel verkehrsfähig, z. B. „Epidyolex“ (EU‑weit zugelassen). (ema.europa.eu)
Einreise und Mitnahme über die Grenze (Flugzeug/Auto/Zug)
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Cannabis (Pflanzenteile/Blüten) und sonstigen Erzeugnissen:
- Cannabis, inkl. CBD‑Blüten/-pflanzenteile: Ein‑, Aus‑ und Durchfuhr bleiben für Privatpersonen verboten und strafbewehrt – auch „kleine Mengen“ für den Eigengebrauch. Ausnahmen gelten nur für sehr eng geregelte Fälle (z. B. medizinische Zwecke mit Erlaubnis). (zoll.de)
- Cannabissamen: Dürfen zum privaten Eigenanbau aus EU‑Mitgliedstaaten eingeführt oder online bestellt werden; Einfuhr aus Drittländern ist untersagt. (zoll.de)
- CBD‑Öl/Kosmetik ohne Pflanzenmaterial: Strafrechtlich kein Cannabis; zoll- und lebensmittelrechtliche Prüfungen sind möglich. Führen Sie die Produkte im Originalbehältnis, mit deutsch/englischer Zutatenliste, möglichst THC‑frei oder mit nachweislich sehr geringem THC‑Restgehalt; legen Sie – wenn vorhanden – ein Laborzertifikat (CoA) bei. Für Flugreisen gelten die üblichen 100‑ml‑Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck. (Praxis‑Tipp ohne Gewähr)
Hinweis: Auch innerhalb des Schengenraums kann der Zoll kontrollieren; bei Zweifeln an der Einstufung (z. B. „Öl“ vs. „Extrakt mit Pflanzenmaterial“) drohen Sicherstellungen. Bei medizinischer Nutzung (z. B. ärztlich verordnetes CBD‑Arzneimittel) führen Sie unbedingt eine ärztliche Bescheinigung/Verordnung mit. (ema.europa.eu)
CBD und Autofahren in Deutschland
- Seit 22.08.2024 gilt ein gesetzlicher THC‑Grenzwert von 3,5 ng/ml Blutserum. Mischkonsum mit Alkohol ist untersagt. Für Fahranfänger und Personen unter 21 Jahren gilt ein strengeres Cannabisverbot am Steuer. (bmdv.bund.de)
- Vorsicht bei Vollspektrum‑CBD: geringe THC‑Spuren können – je nach Dosis/Häufigkeit – messbare Werte verursachen. Nutzen Sie bei Teilnahme am Straßenverkehr möglichst THC‑freie („0,0 %“/ND) Produkte. (Praxis‑Tipp)
Regionale Unterschiede (Bundesländer)
Der Bund regelt Grundsätze (KCanG). Die Länder setzen um, erlassen Bußgeldkataloge und Genehmigungsverfahren für Anbauvereinigungen.
Beispiel‑Land | Besonderheiten | Quelle |
---|---|---|
Berlin | Bußgeldkatalog zu Ordnungswidrigkeiten (z. B. Konsumverbote, Besitzüberschreitungen) in Kraft; Geldbußen abhängig vom Verstoß. (berlin.de) | Senatsverwaltung |
Nordrhein‑Westfalen | Landesweite Informationskampagne; Konkretisierung „Sichtweite = 100 m“ bei Konsumverboten; eigener Vollzug. (starkstattbreit.nrw.de) | NRW „Stark statt breit“ |
Bayern | Zentrale Kontrolleinheit beim LGL, strenger Vollzug; Informationen und Anträge für Anbauvereinigungen zentral. (lgl.bayern.de) | LGL Bayern |
Fazit: Prüfen Sie vor Ort die landesspezifischen Hinweise (v. a. Bußgeldkataloge und Genehmigungspraxis). (berlin.de, starkstattbreit.nrw.de, lgl.bayern.de)
Praktische Reise‑Checkliste für CBD‑Nutzer
- Niemals Pflanzenmaterial (Blüten/„CBD‑Gras“) über die Grenze bringen. (zoll.de)
- Bevorzugen Sie THC‑freie oder nachweislich sehr THC‑arme Produkte ohne Pflanzenmaterial (Öl/Tinktur/Kosmetik) und führen Sie – wenn möglich – ein ausgedrucktes Analysezertifikat (CoA) in Deutsch/Englisch mit.
- Originalverpackung mit Zutatenliste und Herstellerangaben aufbewahren; Konto‑/Kaufbeleg als Nachweis mitnehmen.
- Im Flugzeug: Flüssigkeiten im Handgepäck auf 100 ml je Behältnis begrenzen; besser im aufgegebenen Gepäck transportieren.
- In Deutschland Konsumverbote beachten (z. B. Sichtweite zu Schulen/Spielplätzen/Sportstätten, Fußgängerzonen 7–20 Uhr). (tagesschau.de)
- Wenn Sie fahren möchten, vermeiden Sie THC‑haltige Vollspektrumprodukte; halten Sie Abstand zwischen Konsum und Fahrt; Mischkonsum Alkohol/Cannabis strikt vermeiden. (bmdv.bund.de)
Übersicht: Was dürfen Touristen mit CBD in/aus Deutschland?
Produkt/Handlung | Über die Grenze nach DE mitnehmen | Kauf in DE | Besitz/Konsum in DE | Hinweise/Primärquellen |
---|---|---|---|---|
CBD‑Blüten / pflanzliche Teile | Nein (Einfuhrverbot, auch kleine Mengen). (zoll.de) | Freier Verkauf an Verbraucher verboten (außer über erlaubte Kanäle wie Anbauvereinigungen). (bundesregierung.de) | Besitz im Rahmen der KCanG‑Grenzen erlaubt; Konsumverbote beachten. (bundesregierung.de, tagesschau.de) | Zoll/Regierung |
CBD‑Öl zum Einnehmen | Formal kein Cannabis; Kontrollen möglich. Risiko behördlicher Beanstandung von Lebensmitteln in DE. CoA mitführen. (bvl.bund.de) | Häufig behördlich beanstandet („nicht verkehrsfähig“). (bvl.bund.de) | Privater Besitz nicht strafbar; aber Produkt kann als nicht verkehrsfähig beanstandet werden. (bvl.bund.de) | BVL |
CBD‑Kosmetik (topisch) | Ja, wenn keine verbotenen Cannabis‑Bestandteile enthalten sind; Unterlagen/Etikett mitführen. (op.europa.eu) | Grundsätzlich möglich (Kosmetikrecht beachten). (op.europa.eu) | Erlaubt (allgemeine Kosmetik‑Regeln). (op.europa.eu) | EU‑Kosmetikverordnung |
Cannabissamen (privater Eigenanbau) | Nur aus EU‑Staaten; aus Drittländern verboten. (zoll.de) | Ja (im Rahmen KCanG/Clubs/privater Anbau). (bundesregierung.de) | Ja (Anbau bis 3 Pflanzen/Erw.), Jugendschutz beachten. (bundesregierung.de) | Zoll/Regierung |
Fahren nach CBD‑/Cannabiskonsum | – | Grenzwert 3,5 ng/ml THC; Mischkonsum mit Alkohol verboten; strengere Regeln für Fahranfänger/unter 21. (bmdv.bund.de) | BMDV/StVG |
Häufige Fragen
Ist CBD „legal“ in Deutschland?
CBD ist kein Betäubungsmittel (EuGH). Produkte unterliegen jedoch unterschiedlichen Spezialregimen (KCanG, Arznei‑/Kosmetik‑/Lebensmittelrecht). (eur-lex.europa.eu, bundesregierung.de, op.europa.eu, bvl.bund.de)
Darf ich „CBD‑Gras“ mitbringen?
Nein. Pflanzenteile/Blüten gelten als Cannabis; Einfuhr bleibt verboten – unabhängig vom THC‑Gehalt. (zoll.de)
Was ist die sicherste Option für Reisende?
Keinen Import von Pflanzenmaterial; wenn überhaupt, nur kleine Mengen klar deklarierter, THC‑armer/THC‑freier Produkte ohne Pflanzenmaterial, im Originalbehältnis mit CoA. Bei Zweifel: in Deutschland CBD‑Kosmetik kaufen, nicht verzehren. (op.europa.eu, bvl.bund.de)
Primärquellen (Auswahl, Links)
- EU‑Gerichtshof, C‑663/18 („Kanavape“): EUR‑Lex. (eur-lex.europa.eu)
- Konsumcannabisgesetz – Infos der Bundesregierung: FAQ. (bundesregierung.de)
- Konsumverbote (Sichtweite 100 m, Fußgängerzonen): tagesschau.de‑FAQ und Landesinfos (NRW/Berlin). (tagesschau.de, starkstattbreit.nrw.de, berlin.de)
- Zoll: Einfuhr von Cannabis weiterhin verboten; Cannabissamen nur aus EU: Fachmeldung, Presse. (zoll.de)
- THC‑Grenzwert im Straßenverkehr (3,5 ng/ml): BMDV. (bmdv.bund.de)
- CBD in Lebensmitteln – behördliche Bewertung: BVL‑FAQ. (bvl.bund.de)
- Kosmetikrecht: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (konsolidiert): Publications Office. (op.europa.eu)
- CBD‑Arzneimittel: „Epidyolex“ (EPAR): EMA. (ema.europa.eu)
Wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor jeder Reise den aktuellen Stand der offiziellen Quellen und beachten Sie lokale Vorgaben der Bundesländer.