Ist CBD in Südafrika legal?

David ReichAktualisiert:
Legaler Status von CBD
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Welche Produkte enthalten CBD, aber kein THC?

Zuerst eine kurze Übersicht, welche Produkte CBD enthalten, aber frei von THC sind. THC ist rechtlich deutlich kritischer in vielen Ländern. Hier sind einige der gängigsten Kategorien:

  • CBD Öle und Tinkturen: Diese Flüssigkeiten werden in der Regel unter die Zunge getropft, um eine schnelle Aufnahme zu ermöglichen.
  • CBD Kapseln und Tabletten: Eine bequeme Möglichkeit, CBD zu dosieren, ähnlich wie bei Nahrungsergänzungsmitteln.
  • CBD Esswaren: Dazu gehören Gummibärchen, Schokolade, Getränke und andere Lebensmittel, die CBD enthalten.
  • CBD Vape-Produkte: Diese Produkte ermöglichen das Inhalieren von CBD-Dampf. Dazu gehören E-Liquids und Vape-Pens.
  • CBD Hautpflegeprodukte: Cremes, Salben, Lotionen und Balsame, die auf die Haut aufgetragen werden, um lokale Effekte zu erzielen.

Kurzfazit: CBD ist in Südafrika arzneimittelrechtlich geregelt. Niedrig dosierte Produkte sind unter engen Bedingungen ohne Rezept erhältlich; höher dosierte oder „therapeutisch“ beworbene Produkte sind verschreibungspflichtig. Für die Einreise gilt: Kleinmengen als persönliche Medikation sind – mit Rezept/Nachweis – zulässig; Post-/Kurierbestellungen ohne Genehmigung werden regelmäßig abgefangen.

Rechtlicher Rahmen in Kürze

  • CBD ist grundsätzlich ein Schedule‑4‑Stoff (verschreibungspflichtig). Ausnahmen: bestimmte niedrig dosierte Produkte fallen unter Schedule 0 und dürfen ohne Rezept verkauft werden. Die maßgebliche Dauerregelung gilt seit 22.05.2020 (Government Gazette 43347). (gov.za, sahpra.org.za)
  • Schedule‑0‑CBD ist nur zulässig, wenn:
    • die empfohlene maximale Tagesdosis ≤ 20 mg CBD beträgt (typisch max. 600 mg pro Packung) und lediglich allgemeine „Wellness-/Gesundheitserhaltungs“-Claims gemacht werden, oder
    • es sich um verarbeitete, zum Verzehr bestimmte Produkte handelt, die ≤ 0,0075% CBD und ≤ 0,001% THC enthalten (nur natürlich vorkommende Cannabinoide). (gov.za, sahpra.org.za)
  • „Dealing“ (Handel im Sinne des Drogenrechts) bleibt verboten; privater Umgang mit Cannabis (THC) ist seit 2018 verfassungsgerichtlich geschützt und durch das Cannabis for Private Purposes Act, 2024 gesetzlich gerahmt (Assent am 28.05.2024; Inkrafttreten per Proklamation/Regelungen). (gov.za)

Einreise mit CBD: Flugzeug, Landgrenze, Einfuhr über den Zoll

Für persönliche Medikation im Reisegepäck gilt laut SAHPRA/Medicines Act: Reisende dürfen höchstens eine Monatsmenge von Schedule 3–6-Arzneimitteln mitführen, wenn sie (a) ein gültiges Rezept bzw. eine ärztliche Bescheinigung und (b) Angaben zur verordnenden Person dabeihaben; bei Einreise werden zudem Wohnsitzangaben erfasst. Das gilt auch dann, wenn Ihr CBD-Produkt als Schedule‑4 einzustufen ist (z. B. wegen Dosis oder „therapeutischer“ Claims). (sahpra.org.za)

Wichtig: Post-/Kurierbestellungen von Arzneimitteln nach Südafrika sind ohne Section‑21‑Genehmigung durch SAHPRA unzulässig; Sendungen werden häufig zurückgehalten. Tragen im Reisegepäck (persönliche Mitnahme) ≠ gewerbliche Einfuhr/Versand. (sahpra.org.za)

Aus Zollsicht unterscheidet SARS zwischen verbotenen und eingeschränkt einführbaren Gütern. Medikamente für den persönlichen Gebrauch dürfen in „ausreichender Menge“ (Richtschnur: bis zu drei Monate; unbedingt mit Rezept/Arztbrief) eingeführt werden; „Herbal products“ können eine Gesundheitsgenehmigung erfordern. Nutzen Sie im Zweifel die Online Traveller Declaration (SATMS) und deklarieren Sie aktiv. (sars.gov.za)

Szenario Empfehlung Nachweise im Handgepäck Risiko/Anmerkung
CBD‑Öl mit Tagesdosis ≤ 20 mg (Schedule 0) Mitführen in Originalpackung; bei Unsicherheit deklarieren Kaufbeleg, Produktetikett, ausgedrucktes Analysezertifikat (COA) mit THC‑Werten Gering; dennoch kann Zoll/SAHPRA prüfen, ob Kriterien für Schedule 0 erfüllt sind
CBD‑Produkt mit „therapeutischen“ Claims oder > 20 mg/Tag (Schedule 4) Nur in 1‑Monatsmenge und mit Rezept/Ärztebrief mitführen Originalrezept, Arztbestätigung (Englisch), Packungsbeilage Ohne Rezept Einstufung als unzulässige Einfuhr möglich; Versand/Bestellung per Post nur mit Section‑21‑OK
CBD‑Lebensmittel/„Edibles“ Aktuell kein pauschales Verbot – Lage war 2025 in Bewegung; aktuelle Mitteilungen prüfen Originalverpackung, COA Regeln zu Cannabis/Hanf in Lebensmitteln wurden am 09.04.2025 zurückgenommen; neue Entwürfe angekündigt
CBD‑Blüten/Rohpflanze Abzuraten (Verwechslungsgefahr mit THC‑Cannabis) Hohe Kontrollen/Tests möglich; Risiko unnötiger Verzögerungen

Quellen: SAHPRA/Reg. 8(1) (1‑Monats‑Grenze), SARS Traveller Guidance/SATMS; zu Lebensmitteln siehe Abschnitt „CBD in Lebensmitteln“. (sahpra.org.za, sars.gov.za)

Kauf vor Ort: Was ist legal im Handel?

  • Legal ohne Rezept (Schedule 0): Produkte, die die 20‑mg‑Tagesdosis einhalten und nur allgemeine Wellness‑Claims tragen; oder verarbeitete Produkte mit ≤ 0,0075% CBD und ≤ 0,001% THC (nur natürlich vorkommend). (gov.za, sahpra.org.za)
  • Verschreibungspflichtig (Schedule 4): Produkte mit „therapeutischen“ Aussagen (z. B. gegen konkrete Krankheiten) oder höhere Dosierungen. Solche Produkte sollten nur in Apotheken gegen Rezept abgegeben werden. (gov.za)
  • Illegale Verkaufsstellen: Polizei und SAHPRA haben wiederholt vor „Dispensaries“/Shops gewarnt, die ohne Zulassung Cannabis/CBD mit unzulässigen Claims vertreiben. Kaufen Sie in seriösen Apotheken/Einzelhandel. (gov.za)
Label/Claim Einstufung (typisch) Konsequenz
„Unterstützt Wohlbefinden/Schlaf/Stressbalance“ (ohne Krankheitsbezug), ≤ 20 mg/Tag Schedule 0 OTC erhältlich (ohne Rezept); Qualitäts- und Kennzeichnungsregeln beachten
„Zur Behandlung von Schmerz/Angststörung/Epilepsie“ oder > 20 mg/Tag Schedule 4 Nur mit Rezept; i. d. R. registriertes Arzneimittel erforderlich

Rechtsgrundlage: Government Gazette 43347, SAHPRA‑Informationen. (gov.za, sahpra.org.za)

Besitz und Konsum

  • CBD‑Produkte (Schedule 0): Besitz/Konsum legal, sofern Produkt die o. g. Bedingungen erfüllt.
  • Cannabis (THC): Privater Besitz/Anbau/Verbrauch von Erwachsenen ist grundrechtlich (2018) und per Cannabis for Private Purposes Act, 2024 reguliert; öffentliches Konsumieren und Dealing bleiben untersagt. Details und Durchführungsregeln befinden sich (Stand heute) in Ausgestaltung; halten Sie sich an lokale Hinweise. (gov.za)

Praxis-Tipp (auch bei Polizeikontrolle/Zoll): Führen Sie ein ausgedrucktes Analysezertifikat (COA) mit, das klar den geringen THC‑Gehalt ausweist (idealerweise ≤ 0,001% THC bei verarbeiteten Produkten) und die empfohlene Tagesdosis. Behalten Sie die Originalverpackung bei. (gov.za)

CBD in Lebensmitteln („Edibles“)

Im März 2025 hatte das Gesundheitsministerium per Verordnung die Herstellung/Einfuhr/den Verkauf von Lebensmitteln mit Cannabis/Hanf (einschließlich Hanföl/‑mehl) untersagt; die Regelung wurde jedoch am 09.04.2025 offiziell zurückgenommen. Weitere Konsultationen für überarbeitete Regeln laufen. Prüfen Sie vor Markteintritt/Kauf importierter Edibles die jeweils aktuellsten amtlichen Mitteilungen. (gov.za)

Praktische Tipps für Touristen und Expats

  • Vor Abflug deklarieren: Nutzen Sie die Online Traveller Declaration (SATMS). Bei Unsicherheit lieber deklarieren als riskieren. (sars.gov.za)
  • Dokumente bereithalten: Rezept/Arztbrief (englisch), COA, Kaufbeleg, Originalverpackung. (sahpra.org.za)
  • Keine Blumen/Rohpflanzen: Bringen Sie keine CBD‑Blüten mit – sie sind visuell nicht von THC‑Cannabis zu unterscheiden, was zu Tests/Verzögerungen führen kann.
  • Versand vermeiden: Bestellen Sie CBD nicht per Post nach Südafrika – ohne Section‑21‑Genehmigung wird die Sendung in der Regel zurückgehalten. (sahpra.org.za)
  • Beim Autofahren: CBD berauscht nicht, kann aber Spuren THC enthalten. Nutzen Sie nur seriöse Produkte mit geprüften THC‑Werten, wenn Sie fahren müssen.

Regionale Unterschiede?

Die Einstufung von CBD/Cannabis und Arzneimittelrecht gilt landesweit. Kommunale Verordnungen (z. B. Rauch- und Dampfverbote) können das öffentliche Konsumieren zusätzlich einschränken. Beachten Sie Hausordnungen (Hotels, Mietwohnungen, Parks, Strände).

Primärquellen

Schnellcheck: Was ist erlaubt?

Aktivität CBD (Schedule 0) CBD (Schedule 4) Hinweise
Kauf in SA Erlaubt (ohne Rezept), wenn ≤ 20 mg/Tag und nur allgemeine Claims Nur mit Rezept; registriertes Arzneimittel Unzulässige Claims/Überdosierung → Schedule 4
Besitz/Konsum Erlaubt Mit Rezept Originalverpackung/COA aufbewahren
Einreise im Gepäck Geringes Risiko; bei Unsicherheit deklarieren Max. 1 Monat + Rezept/Ärztebrief Postversand ohne Section 21 unzulässig
Lebensmittel/Edibles Kein pauschales Verbot seit 09.04.2025; künftige Regeln möglich Aktuelle Mitteilungen prüfen

FAQ – Häufige Fragen

Wie weise ich nach, dass mein CBD „legal“ ist?
Durch COA (mit Batch‑Nummer), Etikett mit empfohlener Tagesdosis (≤ 20 mg für Schedule 0) und erkennbar allgemeinen Claims. Bei Schedule‑4‑Produkten: Rezept mitführen. (gov.za, sahpra.org.za)

Darf ich CBD nach Südafrika bestellen?
Nein – nicht ohne Section‑21‑Genehmigung. Persönliche Mitnahme im Flugzeug ist unter den genannten Bedingungen möglich; Post-/Kurierlieferungen werden ohne Genehmigung regelmäßig gestoppt. (sahpra.org.za)

Gibt es Provinzunterschiede?
Nein, die Einstufung gilt national. Kommunale/örtliche Regeln können das öffentliche Konsumieren einschränken (Rauch-/Dampfverbote).

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. Prüfen Sie vor Reiseantritt die aktuellsten Schedules/SAHPRA‑Mitteilungen und die SARS‑Reiseseiten. (sahpra.org.za, sars.gov.za)

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